Ambulante Versorgung

Sachsen: Streit um die Finanzierung der ambulanten Leistungen

Die sächsischen Landesverbände der Kassen teilten mit, dass sie weiterhin zur Einigung über die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im Freistaat bereit sind. Es hätte schon Einigkeit über einen Großteil der Rahmenbedingungen bestanden.

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Dresden. Im Streit um die Finanzierung der ambulanten Leistungen in Sachsen für 2024 haben die gesetzlichen Krankenkassen weitere Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Die sächsischen Landesverbände der Kassen seien weiterhin zur Einigung über die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im Freistaat bereit und strebten die Fortsetzung der Verhandlungen mit der KV Sachsen an, teilten die Kassen am Dienstagabend gemeinsam in Dresden mit. Am Montag hatte die KV Sachsen die Verhandlungen mit den Kassen für gescheitert erklärt und darüber informiert, deshalb das Schiedsamt angerufen zu haben.

Die Kassen teilten mit, dass mit der KV Sachsen Einigkeit über den Großteil der finanziellen Rahmenbedingungen bestanden habe, und zwar über die Weiterentwicklung der Gesamtvergütung. Diese sollte um 80 Millionen Euro auf knapp 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2024 gesteigert werden.

Streitpunkt: Konkrete Verwendung zusätzlicher Fördergelder

Darüber hinaus hätten die Kassen freiwillig 30 Millionen Euro als zusätzliche Fördermittel für bestimmte Arztgruppen und deren Leistungsspektren zugesichert. Damit hätten die Kassen die „Angebotsstruktur in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung für die Versicherten nachhaltig stabilisieren und verbessern“ wollen. Gestritten worden sei in den Verhandlungen nur über die konkrete Verwendung dieser zusätzlichen Fördergelder.

Die KV Sachsen hatte am Montag hingegen mitgeteilt, die Kassen seien nicht bereit gewesen zu akzeptieren, dass in den vergangenen Jahren eine deutliche Verlagerung der Erbringung medizinischer Leistungen vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich erfolgt sei und dies nun auch entsprechend finanziert werden müsse. Im Zusammenhang damit hätten die Kassen die Verhandlung über alle in der Vergangenheit geförderten Leistungen vollständig abgelehnt.

Die Kassen sagten allerdings, es sei ihnen in den Verhandlungen darum gegangen, dass die zusätzlich vereinbarten Förderungen zweckgebunden für eine bessere Versorgung und Versorgungsstruktur eingesetzt und nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt würden. Praxen, die mehr oder zusätzliche Leistungen erbringen, sollten von dem Geld profitieren. Außerdem sollten zusätzliche Mittel in neue und bessere Versorgungsstrukturen investiert werden. (sve)

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