Psychische Beeinträchtigungen

Sachsen bringt neue Förderrichtlinie zur Suchtprävention auf den Weg

Ab dem 1. Juli steht in Sachsen mehr Geld für Personalkosten im Bereich sozialpsychiatrischer Hilfen zur Suchtprävention zur Verfügung. Landkreise und kreisfreie Städte können damit bedarfsgerecht Hilfe anbieten.

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Dresden. Die sächsische Staatsregierung hat am Dienstag in Dresden eine neue Richtlinie zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe beschlossen. Sie trete zum 1. Juli in Kraft, teilte das sächsische Sozialministerium am Dienstag in Dresden mit. „Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Krankheiten oder Suchterkrankungen und ihre Angehörigen sowie die Präventionsarbeit in diesem Bereich haben einen hohen, auch gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Stellenwert“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). „Wir wollen das erreichte Niveau bei der gemeindepsychiatrischen Versorgung erhalten und weiterentwickeln.“

Mit der Überarbeitung der Richtlinie ist eine auskömmliche Bezuschussung der Personalausgaben der Träger möglich. Dafür seien Verbesserungen bei der Bemessung der berücksichtigungsfähigen Personalausgaben sowie der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den Arbeits- und Beschäftigungsangeboten vorgenommen worden.

7,3 Millionen im Doppelhaushalt

„Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind in besonderer Weise auf Information, Beratung und Hilfe angewiesen“, fügte Köpping an. „Mit der Förderrichtlinie unterstützen wir weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte bei ihrer Aufgabe, die Hilfen bedarfsgerecht und gemeindenah vor Ort anzubieten.“

Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen 7,3 Millionen Euro für die Förderrichtlinie zur Verfügung. Bewilligungsstelle bleibe die Sächsische Aufbaubank. (sve)

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