Klinikfinanzierung

Sächsischer Rechnungshof mahnt mehr Investitionen in Unikliniken an

Mit rund 1,4 Milliarden Euro beziffert der Sächsische Rechnungshof den aktuellen Investitionsbedarf für die Unikliniken Leipzig und Dresden. Er fordert vom Wissenschaftsminister nun eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung.

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Zu knappe Mittel veranschlagt: Bei seiner Prüfung für den Jahresbericht 2022 hat der Sächsische Rechnungshof festgestellt, dass die im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel für Investitionen nicht ausreichen, um die Bedarfe der Universitätsmedizinstandorte zu finanzieren.

Zu knappe Mittel veranschlagt: Bei seiner Prüfung für den Jahresbericht 2022 hat der Sächsische Rechnungshof festgestellt, dass die im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel für Investitionen nicht ausreichen, um die Bedarfe der Universitätsmedizinstandorte zu finanzieren.

© Jan Woitas / picture alliance / ZB

Leipzig. Der Sächsische Rechnungshof kritisiert Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) für zu geringe Investitionen in die beiden Universitätsklinika des Freistaats in Dresden und Leipzig. Die beiden Universitätsklinika und Medizinischen Fakultäten hätten Investitionsbedarfe von rund 1,4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2023, teilte der Rechnungshof in Leipzig mit.

Bei seiner Prüfung für den Jahresbericht 2022 habe der Rechnungshof festgestellt, dass die im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel für Investitionen nicht ausreichten, um die Investitionsbedarfe der Universitätsmedizinstandorte zu finanzieren.

Würden dem Investitionsbedarf zur Erhaltung des Status quo der Jahre 2021 und 2022 die Haushaltsansätze aus dem Doppelhaushalt von 2021 und 2022 gegenübergestellt, ergebe sich eine Differenz von rund 80 bis 85 Millionen Euro pro Jahr und Standort. „Wird die Finanzierungslücke nicht geschlossen, droht der heutige Standard der medizinischen Versorgung zu sinken“, schreibt der Rechnungshof. „Das sächsische Wissenschaftsministerium sollte deshalb mit den Universitätsklinika vereinbaren, wie der bestehende Investitionsbedarf bei den Universitätsklinika zeitnah finanziert werden soll.“

Mittel für neue Geräte noch nicht berücksichtigt

Dabei seien in den Investitionsbedarfen die Mittel für den Abbau des Investitionsstaus und die Mittel zur Finanzierung von Neuinvestitionen von Geräten noch nicht enthalten. Die bisherige Verfahrensweise, größere Investitionsbedarfe einzeln über Verstärkungen im Haushaltsvollzug zu finanzieren, treffe nicht nur auf haushaltsrechtliche Bedenken, sondern sei auch nicht geeignet, den regelmäßig wiederkehrenden Investitionsbedarf sachgerecht zu bewältigen und den bestehenden Investitionsstau abzubauen.

Aus der Sicht des Rechnungshofes bedürfe es vielmehr einer mittelfristigen verbindlichen Finanzierungsvereinbarung unter Haushaltsvorbehalt zwischen dem Freistaat und den Universitätsklinika. Grundlage dieser Finanzierungsvereinbarung müssten strukturierte Planungen der Investitionen sein.

Wissenschaftsminister Gemkow und Finanzminister Hartmut Vorjohann (beide CDU) äußerten als Reaktion, dass sie sich der Auffassung des Rechnungshofes anschlössen, dass eine mittelfristige Finanzierungsvereinbarung nur unter Haushaltsvorbehalt geschlossen werden könne. Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen müsse jedoch durch die Universitätsklinika auf fachlicher Grundlage und nach Maßgabe der Erfordernisse der Krankenversorgung erfolgen.

„Der Rechnungshof liegt absolut richtig mit seiner Kritik, dass die Universitätskliniken Dresden und Leipzig dringend mehr Investitionsmittel vom Freistaat bekommen müssen“, sagte Nico Brünler, Sprecher der Linksfraktion für Haushalts- und Finanzpolitik im Landtag. „Der bisherige Versorgungsstandard kann sonst nicht einmal gehalten, geschweige denn erhöht werden.“ (sve)

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