Corona

Teil-Impfpflicht in Thüringen: Motivieren geht vor Sanktionieren

Der Fahrplan für die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen in Thüringen steht Zuerst will man es mit dort mit Milde versuchen: Arbeitsverbote drohen dann ab Juli oder August.

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Bußgelder werden in Thüringen bei COVID-Impfmuffeln nicht sofort fällig.

Bußgelder werden in Thüringen bei COVID-Impfmuffeln nicht sofort fällig.

© J J / stock.adobe.com

Erfurt. Zur Umsetzung der Corona-Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen und in der Pflege gibt es in Thüringen jetzt einen Fahrplan. Nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums sollen ungeimpfte Beschäftigte in Kliniken, Praxen oder Pflegeeinrichtungen demnach bis Mitte Mai Gelegenheit bekommen, ihren Impfschutz nachzuholen und einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Erst danach drohen hartnäckigen Impfmuffeln Sanktionen wie Bußgelder oder als letzter Schritt Betretungs- und Betätigungsverbote. Mit Letzteren ist dem Zeitplan zufolge nicht vor Ende Juli, Anfang August zu rechnen. Und die Betroffenen haben auch dann noch die Chance, Verboten oder Bußgeldern zu entgehen – sobald sie Termine für eine vollständige Impfserie vorweisen können. „Unsere Strategie lautet: Motivieren statt Sanktionieren“, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke).

Bis zum 15. März müssen die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber den Nachweis über die Immunisierung vorlegen. Ab dem 16. März haben die Leitungen der Einrichtungen ungeimpftes Personal zu melden. Mitte April bis Mitte Mai soll den Ungeimpften eine Aufforderung zum Vorlegen des Immunitätsnachweises zugehen, was sie innerhalb von vier Wochen erledigen müssen.

Gelegenheit zur Anhörung wird gegeben

Ignorieren sie dies, laufen parallel Bußgeld- und Verbotsverfahren gegen die betroffenen Beschäftigten an. Diese erhalten dabei ebenso wie die Einrichtungen, in denen sie arbeiten, von den Gesundheitsämtern Gelegenheit zur Anhörung. Bußgeldbescheide sollen frühestens ab Mitte Juni verschickt werden, bis Anfang Juli müssen die Bußgelder bezahlt werden. Als letzte Stufe droht eine Verbotsverfügung, die Anfang bis Mitte Juli zugestellt werden und zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft treten soll, also Ende Juli/Anfang August.

Thüringen gehört nach Ministeriumsangaben zu den ersten Bundesländern, die eine Zeitschiene für die Umsetzung der umstrittenen Teil-Impfpflicht vorlegen. Die Landesregierung hatte bereits Ende Januar angekündigt, dass ungeimpftes Gesundheitspersonal eine „Gnadenfrist“ zum Nachholen der Immunisierung erhalten soll. Zudem soll der Protein-Impfstoff von Novavax zunächst bevorzugt den bislang zögernden Beschäftigten in den von der Impfpflicht erfassten Bereichen zur Verfügung gestellt werden.

In Thüringer Krankenhäusern arbeiten rund 12 .000 Pflegekräfte, in der Altenpflege rund 34 .000. Die meisten von ihnen sind bereits geimpft. Ende Januar hatte das Ministerium den Anteil der ungeimpften Beschäftigten auf zwischen zehn und 25 Prozent geschätzt. Damit ist die Impfquote hier höher als in der Gesamtbevölkerung, wo der Anteil der Erstgeimpften ebenso wie der Grundimmunisierten seit Wochen bei knapp unter 70 Prozent stagniert. Zahlen zur Impfquote in Arztpraxen liegen weder dem Gesundheitsministerium noch der KV Thüringen vor. Laut einer Blitzumfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung liegt die Impfquote in Thüringen bei den Ärzten udn Psychotherapeuten bei 76 Prozent und bei Mitarbeitenden bei 74 Prozent. Das Ministerium geht bislang nicht von flächendeckenden Versorgungsausfällen wegen nicht erfüllter Impfpflicht im Gesundheitswesen aus. Regional und zeitlich begrenzte Engpässe schließt es aber nicht aus. (zei)

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