Statistik

Thüringer Landtag beschließt Krebsregister-Gesetz

Nach Kündigung des Staatsvertrags für das gemeinsame Krebsregister für die ostdeutschen Bundesländer gab es eine Gesetzeslücke zur Erfassung der Daten. Die ist in Thüringen jetzt geschlossen worden – nach einem Gesetzentwurf der FDP.

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Erfurt. Für die Erfassung von Krebserkrankungen gibt es in Thüringen eine neue rechtliche Grundlage. Der Landtag beschloss am Freitag mehrheitlich ein novelliertes Krebsregistergesetz. Es löst ein Gesetz aus dem Jahr 2017 ab, dessen Regelungen teils überholt waren. Den Gesetzentwurf hatte die parlamentarische Gruppe der FDP eingebracht.

Die Zahlen der Krebserkrankungen und -sterbefälle in Thüringen waren über viele Jahre im gemeinsamen Krebsregister (GKR) der ostdeutschen Bundesländer erfasst worden. Der GKR-Staatsvertrag wurde allerdings im Frühjahr 2021 gekündigt, so dass es in Thüringen keine Rechtsgrundlage mehr für die Auswertung von Totenscheinen gegeben hatte.

Kritik an der Landesregierung für Versäumnis

Unter anderem der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag kritisierte im Landtag, dass die Landesregierung nicht selbst einen Entwurf für ein Registergesetz vorgelegt hatte.

In Thüringen gibt es ein in Jena angesiedeltes Landeskrebsregister, außerdem fünf Registerstellen an den Tumorzentren in Jena, Nordhausen, Gera, Suhl und Erfurt. Wegen der Regelungslücke habe auch deren Finanzierung auf der Kippe gestanden, sagte Montag. Für die Finanzierung sei eine gesetzliche Grundlage nötig. Die Krankenkassen zahlen eine Pauschale je neu erfasstem Krebsfall und eine Meldevergütung.

Nach den aktuell verfügbaren Zahlen der Thüringischen Krebsgesellschaft sind 2021 rund 13.500 Menschen im Freistaat neu an Krebs erkrankt. Zahlen für 2022 werden in Kürze erwartet. (dpa)

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