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Allgemeine Corona-Impfpflicht

Unionsfraktion schlägt Vorratsgesetz für die Schublade vor

Jetzt haben auch CDU und CSU einen gemeinsamen Entwurf zum künftigen Umgang mit der Pandemie vorgelegt. Impfpflichten sollen je nach Lageeinschätzung gestaffelt veordnet werden können.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Eine Impfpflicht kann innerhalb weniger Tage eingeführt werden: Andrea Lindholz, Rechtsexpertin der Unionsfraktion.

Eine Impfpflicht kann innerhalb weniger Tage eingeführt werden: Andrea Lindholz, Rechtsexpertin der Unionsfraktion.

© Kay Nietfeld/picture alliance

Berlin. Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eine allgemeine Impfpflicht auf Vorrat eingeführt werden soll. Konkret sieht der Entwurf vor, alle Voraussetzungen für eine allgemeine Impfpflicht zu schaffen, sie aber erst scharfzuschalten, wenn die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystem in Gefahr gerät. Drei weitere Parlamentariergruppen des Bundestags hatten bereits zuvor Anträge für und gegen eine allgemeine Impfpflicht eingebracht.

Der Unionsgesundheitspolitiker Sepp Müller (CDU) betonte am Freitagnachmittag, die CDU-/CSU-Fraktion stehe einer allgemeinen Impfpflicht kritisch gegenüber. „Wir wollen der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht jetzt nicht den Weg bereiten“, sagte Müller unter Verweis auf die eher milden Verläufe, die die Omikron-Variante auslöse. Eine Impfpflicht könne bei Bedarf binnen weniger Tage eingeführt werden, sagte die Rechtsexpertin der Fraktion Andrea Lindholz (CSU). Voraussetzung sei, dass die Infrastruktur stehe.

Die Unions-Triole: Register, Infrastruktur, Pflicht

Der Vorschlag, für den in den letzten Tagen auch der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz (CDU) geworben hatte, sieht in einem ersten Schritt den Aufbau eines Impfregisters vor. Dafür könne zum Beispiel die Steueridentifikationsnummer genutzt werden. Sobald über eine staatliche Kontrolle des Impfstatus diskutiert werde, werde eine valide Datenlage benötigt, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Ärzte Zeitung vorliegt. Derzeit gehe das Robert Koch-Institut von einer Untererfassung der Impfquote von bis zu fünf Prozentpunkten aus.

Um bei einem Auftreten einer neuen potenten Virusvariante die Impfpflicht in Kraft zu setzen, sollte die Impfinfrastruktur aus Arztpraxen, Apotheken und Impfzentren der Länder aufrecht erhalten bleiben, heißt es in dem Entwurf.

Um dem Parlament schnelle Reaktionsmöglichkeiten einzuräumen, soll die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium verpflichtet werden, dem Bundestag in einem Abstand von 14 Tagen zu berichten. Dabei sollen die mögliche Belastung des Gesundheitssystems, die Gefährdung vulnerabler Gruppen und Gefahren für die kritische Infrastruktur im Mittelpunkt stehen. Dann könne es zu einer Impfpflicht kommen.

Bundestag schaltet Impfpflichten scharf

Tritt eine Gefährdung ein, sollen Impfpflichten vom Bundestag je nach Lagebeurteilung gestaffelt „eingeschaltet“ werden können. Etwa drei Millionen Menschen über 60 Jahre seien in Deutschland nicht geimpft. Die Impfkapazitäten erlaubten es, diese Gruppe binnen drei Tagen erstzuimpfen, um einer neuen Virusvariante den Zugriff zu erschweren. Um den „Impfmechanismus“, so die Sprachregelung des Unions-Entwurfes, zu vollziehen, müsse die Exekutive umfassend tätig werden. Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe solle dafür eine „Taskforce“ eingerichtet werden.

Der Entwurf der Union bedarf nun der „Formulierungshilfe“ des Bundesgesundheitsministeriums. Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor bei mehreren Gelegenheiten angekündigt, dass er alle Anträge in der Impfpflichtdebatte unterstützen werde. Bislang liegen drei Vorschläge vor. Auf der Tagesordnung des Bundestages in der kommenden Woche taucht die Beratung und Abstimmung dieser Anträge zur Einführung oder Ablehnung einer allgemeinen Impfpflicht Stand Freitag nicht auf. Bis März ist keine weitere Sitzung eingeplant.

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1. Gar keine Impfpflicht (Kubicki FDP)
2. Impfpflicht ab 50 Jahren (Ullmann FDP)
3. Impfpflicht ab 18 Jahren (Dahmen GRÜNE)
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine Entscheidung aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.

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