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Bremen

Verpflichtende Corona-Tests für Unternehmen

Die Hansestadt Bremen will zwei Mal wöchentlich COVID-19-Tests für Mitarbeiter, die vor Ort arbeiten müssen.

Veröffentlicht:

Bremen. Der Bremer Senat hat beschlossen, dass die Betriebe des Landes allen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht im Homeoffice arbeiten, ab dem 10. Mai zwei Mal pro Woche einen Corona-Test anbieten müssen. Wenn Schüler getestet werden müssen, bevor sie in die Schule gehen, müssen Arbeitnehmer ebenso gut geschützt werden, argumentierte Bremens Bürgermeister, Andreas Bovenschulte (SPD).

Der Senat sei überzeugt, dass die Testpflicht ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie sein könne, weil sie die Testdichte erhöht und damit die Dunkelfeld-Aufhellung intensiviert. Der Senat geht deshalb davon aus, dass die Testpflicht (…) zu einer Unterbrechung von verdeckten Infektionsverläufen führt und es damit zu einer Reduzierung des Infektionsgeschehens kommt, teilt die Bremer Regierung mit. Zudem helfe die Testpflicht den Unternehmen, da sie so vor Ausbrüchen und in der Folge möglichen Betriebsschließungen geschützt würden, und auch den Beschäftigten, da sich ihr eigenes Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz deutlich vermindert.

Kritik von Unternehmerverbänden

Bremen beschloss diese Regelung im Alleingang. Regierungschef Bovenschulte hatte diese Regelung schon ins neue Infektionsschutzgesetz des Bundes schreiben wollen, scheiterte aber mit dem Antrag im Bundesrat.

Zwar tragen die Bremer Unternehmensverbände den Senatsbeschluss mit, üben gleichwohl Kritik. Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Land Bremen, Cornelius Neumann-Redlin, erklärte, der Arbeitsplatz sei nach heutigen Erkenntnissen ein sicherer Ort. „Deshalb hätten wir uns freiwillige und unbürokratische Lösungen zum Testen gewünscht, auch im Hinblick auf die erheblichen und eigentlich gesamtgesellschaftlich zu tragenden Kosten für die Unternehmen.“ (cben)

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