TIPP DES TAGES

Ab sofort mehr Gehalt für Arzthelferinnen

Veröffentlicht:

Ab 1. Juli müssen Praxischefs ihren Arzthelferinnen fünf Prozent mehr Gehalt überweisen - wenn sie an den neuen Gehaltstarifvertrag gebunden sind. Zudem steht den medizinischen Fachangestellten (MFA) für die Zeit von Januar bis Juni 2009 eine Einmalzahlung zu.

Diese beträgt bei Vollzeitkräften 330 Euro und ist spätestens mit dem August-Gehalt zu überweisen. An den Tarifvertrag sind Ärzte gebunden, wenn sie und die betreffende Arzthelferin entweder Mitglied der Tarifvertragsparteien sind oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird. Eine stillschweigende Bezugnahme liegt vor, wenn die Entlohnung im Vertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Glosse

Die Duftmarke: Auf Diät gesetzt

Nachwuchs in der Allgemeinmedizin

Ein Netzwerk für die künftige Hausärztin Antpöhler

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau, die unter Reisediarrhö leidet, sitzt auf der Toilette.

© Goffkein / stock.adobe.com

Reisemedizin

Reisediarrhö: Expertin rät von Stand-by-Antibiotika ab

Nur zwei der aktuell vier zugelassenen Wirkstoffe zur Raucherentwöhnung seien Kassenleistung, erläuterte der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Neuer Leistungsanspruch für Versicherte

G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung