Saarbrücken

Ärztin wird in Praxis erschossen

SAARBRÜCKEN.

Veröffentlicht:

Mutmaßlicher Täter ist nach Angaben der saarländischen Polizei ein 44-jähriger Mann, der in der Vergangenheit Patient in der Praxis war und als "psychisch auffällig" gilt.

Wie die Polizei weiter mitteilte, war er nach der Tat zunächst zu Fuß geflohen, konnte aber in unmittelbarer Nähe der Praxis festgenommen werden.

Weiter hieß es, der Mann habe die Praxis am Vormittag mit einer Neun-Millimeter-Pistole betreten und am Empfangstresen auf die Ärztin geschossen.

Zehn Patienten und Angestellte waren in der Praxis

Die Medizinerin starb noch am Tatort. Als sich die Tat ereignete, waren etwa zehn Patienten und Beschäftigte in der Praxis.

Sie blieben unverletzt und wurden von Notfallseelsorgern betreut. Das Motiv für die Tat ist noch völlig unklar.

Erst im Mai vergangenen Jahres hatte in Saarbrücken ein Drogenabhängiger auf einen Substitutionsarzt geschossen.

Der Mediziner war damals schwer verletzt worden. Der Drogenabhängige war ein Patient des Arztes und hatte sich nach der Tat selbst getötet.

Die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes hatte damals mehr Unterstützung für gefährdete Ärzte verlangt. (kin)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.03.201516:51 Uhr

Ergänzung und Präzisierung

Im März 2012 wurden zwei Ärzte im kleinen Ort Weilerbach in der Pfalz von einem Rentner und Waffennarr in einer lange vorausgeplanten Tat erschossen (vgl.http://www.n-tv.de/panorama/Amok-Rentner-plante-Tat-article5678736.html).

Aggressionen und tätliche Angriffe nehmen in Arztpraxen zu: Vgl. die im Deutschen Ärzteblatt publizierte Studie: http://www.aerzteblatt.de/archiv/168409/Aggression-und-Gewalt-gegen-Allgemeinmediziner-und-praktische-Aerzte-Eine-bundesweite-Befragungsstudie

Arztpraxen und Krankenhäuser sind offen zugänglich, um für ernsthaft Kranke und Ratsuchende in Krisensituationen möglichst niedrig-schwellige Beratungs und Hilfsangebote zu machen. Da gehört nach meiner Berufsauffassung auch die Einrichtung von Hilfe-Fonds dazu, weil das Arzt-Gelöbnis einer gewissenhaften Berufsausübung für a l l e Patienten ohne Zurückweisungsmöglichkeit für bestimmte Personen auch das Risiko einschließt, Opfer von Angriffen auf Leib und Leben zu werden.

Mf+kG, Dr. med. Th. G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Thomas Georg Schätzler 14.03.201521:56 Uhr

Bundesweit sind das keine Einzelfälle mehr!

In Dortmund wurde vor einigen Jahren ein neurochirurgischer Kollege in seiner Praxis erschossen. Aggressionen und tätliche Angriffe nehmen nicht nur in Arztpraxen zu. So klagen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, Mitarbeiter der Justiz, der Polizei, der Feuerwehr/Rettungsdienste und der öffentlichen Verwaltungen über vergleichbare Attacken.

Doch im Gegensatz zu Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes sind Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte als Selbstständige sozial-medizinisch n i c h t abgesichert, obwohl sie in Ausübung des Sicherstellungsauftrags und im Auftrag einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KV) agieren.

KVen, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bzw. Ärztekammern und Bundesärztekammer (BÄK) bei privatärztlich Tätigen sind m. E. verpflichtet, einen Notfall- bzw. Hilfe-Fonds aufzubauen, damit alle diejenigen Betroffenen und deren Angehörige in derartig tragischen Situationen besser abgesichert und konkret unterstützt werden können.

Das gehört nach meiner Berufsauffassung auch zum Arzt-Gelöbnis einer gewissenhaften Berufsausübung. Mf+kG, Dr. med. Th. G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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