Tipp des Tages

Befreiung gilt nur für ein Jahr

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Patienten, die bei den Zuzahlungen, etwa für die Praxisgebühr und für verordnete Medikamente, die Überforderungsgrenze überschreiten, werden auf Antrag davon befreit. Der Antrag gilt jedoch immer nur für ein Jahr.

In der Praxis-EDV muss also jetzt darauf geachtet werden, dass die Voreinstellung zur Befreiung, die zum Beispiel auf das Kassenrezept aufgedruckt wird, gelöscht wird.

Es ist auch sinnvoll, dass die Frage der Befreiung beim ersten Arztbesuch mit dem Patienten besprochen wird, damit dieser den Antrag stellt, so bald das möglich ist. Bis dahin sollten Patienten die Belege für die Zuzahlung aufheben.

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