Arzt vor Gericht

Brechmittelprozess geht trotz Kritik weiter

Überlegung der Richterin, den Tatvorwurf gegen den beklagten Arzt zu reduzieren, hat für politische Empörung gesorgt.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

BREMEN. Der so genannte "Brechmittelprozess" gegen einen Polizeiarzt in Bremen wird nun doch fortgesetzt. Das bestätigte die Bremer Staatsanwaltschaft am Donnerstag der "Ärzte Zeitung". "Die Beweisaufnahme wird ganz normal fortgeführt", hieß es.

Im Vorfeld hatten die Bremer Grünen protestiert und erklärt: "Ein unmenschlicher Brechmittel-Einsatz unter Zwang, in dessen Folge Laye-Alama Condé in staatlichem Gewahrsam gestorben ist, darf nicht zur Bagatelle gemacht werden."

Hintergrund des Protestes war die Überlegung der Richterin, den Tatvorwurf an den Angeklagten möglicherweise von "Körperverletzung mit Todesfolge" auf "Fahrlässige Tötung" herabzustufen.

In diesem Fall hätte das Verfahren nach Paragraph 153a der Strafprozess-Ordnung - mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft - eingestellt werden können. "Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Bremer Staatsanwaltschaft dafür ihre Zustimmung gibt.

Hier würde der Rechtsstaat, der für uns auch ein Menschenrechtsstaat ist, im Kern getroffen", hatte dazu der Fraktionsvorsitzende der grünen Bürgerschaftsfraktion, Matthias Güldner, erklärt.

Mutmaßlichem Drogendealer wurde Brechmittel eingeflößt

Auch der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte kritisierte eine mögliche Herabstufung des Urteils scharf.

"Tatsächlich handelt es sich hier um die Verletzung der im Hippokratischen Eid niedergelegten ärztlichen Grundregeln, niemals einem Patienten Schaden zuzufügen. Gemäß Artikel 1(1) der UN-Konvention erfüllt dieses Vorgehen sogar den Tatbestand der Folter." Die Einstellung eines Verfahrens sei kein Urteil.

Gerichtssprecher Dr. Thorsten Prange kritisiert die Äußerungen der Grünen und verbat sich die Einmischung der Politiker in die Arbeit des Gerichts: "Es will den Grünen offenbar nicht in den Kopf, dass dies ein ganz neuer Prozess ist! Als Vorsitzender ist man gehalten, die komplette Beweisaufnahme noch einmal zu machen und auch eigenständig neu zu bewerten."

Da sei es auch möglich, dass das Gericht den Tatvorwurf verändere. Zunächst wurden fünf Verhandlungstermine mitgeteilt.

Im Jahr 2005 starb der mutmaßliche Drogendealer Condé aus Sierra Leone, nachdem ihm in Polizeigewahrsam gewaltsam Brechmittel eingeflößt worden war. In zwei Prozessen des Bremer Landgerichts wurde der angeklagte Polizeiarzt frei gesprochen.

Dann hatte der Bundesgerichtshof die Urteile unter scharfer Kritik kassiert und an das Gericht zurückverwiesen.

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