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Die Duftmarke: Flitterwochen

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Gerüchteweise denken immer mehr junge Ärzte und Ärztinnen darüber nach, aus Anlass ihrer Heirat den Nachnamen zu wechseln, um länger in die Flitterwochen gehen zu dürfen: Statt Dr. Heinrich Meier in Zukunft Dr. Heinrich Müller. Oder auch, eher traditionell, statt Dr. Bianca Müller Dr. Bianca Meier. Praxisinhaber und Klinikchefs dagegen heben angeblich zunehmend die Vorzüge der Gleichberechtigung hervor, dass beide Partner ihren angestammten Namen behalten.

Bürokratie und Digitalisierung machen es möglich: Das gut organisierte Standesamt händigt zur Hochzeit dem frisch gebackenen Ehemann – oder der Ehefrau – nach Wechsel des Nachnamens den neuen Personalausweis aus. Die gut organisierte Praxis ändert daraufhin pflichtgemäß die Dokumente mit Praxisstempel. Dann kann das frischvermählte Paar acht bis zwölf Wochen in die Flitterwochen gehen, vorausgesetzt, der Arbeitgeber des Partners bzw. der Partnerin macht mit.

Der Grund: Nach Antrag auf einen eHBA (Heilberufsausweis) für den neuen Namen, der erst mit neuem Personalausweis gestellt werden kann, dauert es gut zwei Monate, bis zur Zustellung der Karte. E-Signaturen, etwa von E-Rezepten, sind dann nicht möglich. Auch nicht mit altem Ausweis, weil Apotheker verpflichtet sind, auf Namensgleichheit des Ausstellers mit dem Inhaber der digitalen Signatur zu achten und das Rezept bei Bedarf zurückzuweisen. Zwangsflitterwochen also? Es könnte schlimmere Strafen für frisch Vermählte geben!

Der Wunsch junger Ärztepaare, dass beide Partner ihren Nachnamen wechseln dürfen, um die langen Flitterwochen bei beiden Arbeitgebern abzusichern – aus Dr. Meier wird Dr. Müller und umgekehrt – dürfte beim Standesamt aber nur schwer durchzusetzen sein.

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