Missbrauch

Drei Jahre Knast für Allgemeinarzt

Ein ehemaliger Göttinger Allgemeinarzt muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht hat ihn wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt - an einem 13-jährigen Mädchen.

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Muss drei Jahre hinter Gittern: der frühere Arzt aus Göttingen.

Muss drei Jahre hinter Gittern: der frühere Arzt aus Göttingen.

© Swen Pförtner / dpa

GÖTTINGEN. Ein früherer Arzt aus Göttingen muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes für drei Jahre ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Landgericht Göttingen entschieden.

Die Richter befanden den 55-Jährigen des sexuellen Missbrauchs in insgesamt 14 Fällen für schuldig. Der Angeklagte habe sexuelle Beziehungen zu einem 13-jährigen Mädchen unterhalten, obwohl er gewusst habe, dass dies strafbar ist. Dabei sei es auch zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine zweijährige Freiheitsstrafe plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Für eine solche Milde sahen die Richter jedoch keinen Anlass. Der Fall sei zwar insofern sehr außergewöhnlich, als die 13-jährige Nebenklägerin sich als die eigentliche Schuldige betrachte und den Angeklagten als Opfer sehe.

Ein Vibrator als Geschenk

Das Gericht teile diese Einschätzung allerdings nicht im Geringsten, sagte der Vorsitzende Richter Michael Kalde. Die 13-Jährige habe zwar eine sexuelle Beziehung gewollt, weil sie verliebt in den Angeklagten gewesen sei.

Der 55-Jährige sei ihr aber keineswegs ausgeliefert gewesen, sondern habe die Beziehung von sich aus "befeuert", obwohl er sich der Strafbarkeit bewusst gewesen sei.

Der frühere Arzt war zur Tatzeit ohne jede Beschäftigung. Bis Ende der 1990er Jahre hatte er eine Praxis für Allgemeinmedizin in Göttingen betrieben, die er nach einem Streit mit der Kassenärztlichen Vereinigung aufgab.

Danach hielt er sich für mehrere Jahre in Asien auf, wo er mit spektakulären Aktionen gegen das Regime in Nordkorea für Schlagzeilen sorgte. Im Herbst 2008 kehrte er nach Göttingen zurück, wo er im Wohnhaus seiner geschiedenen Ehefrau ein Zimmer im Keller bezog.

Bei einem seiner Spaziergänge mit seinem Hund lernte er im vergangenen Sommer die 13-Jährige kennen. Sie sei fasziniert von seinem wechselhaften Lebenslauf gewesen, sagte der Richter.

Der Angeklagte habe dagegen nach Bestätigung für sein Selbstwertgefühl gesucht und sei bewusst eine sexuelle Beziehung eingegangen. Dafür spreche unter anderem, dass er ihr außer Geld auch einen Vibrator geschenkt und mit ihr pornografische Seiten im Internet angesehen habe. (pid)

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