Duisburg

Gericht kassiert Alkoholverbot für Innenstadt

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Wer Alkohol trinkt, pinkelt nicht zwangsläufig auf die Straße, schlägt um sich oder schreit durch die Gegend. Deshalb hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht einer Anwohnerin Recht gegeben und das Alkoholverbot für Teile der Duisburger Innenstadt gekippt. Eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Alkoholkonsum sei nicht belegt, sagte die Richterin am Mittwoch.

Die fortgesetzte Zahl an Verstößen, die das Duisburger Ordnungsamt in den Jahren vor dem Verbot dokumentiert hatte, reiche nicht aus. Werde öffentlich Alkohol getrunken, gehe nicht automatisch etwas zu Bruch.

Die Stadt Duisburg kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen. Zunächst wolle man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, teilte die Stadt mit. Sie ist vom Verbot überzeugt: Eine Erhebung zeige, dass Störungen und Belästigungen durch Betrunkene spürbar zurückgegangen seien.

Das Alkoholkonsumverbot war im Mai 2017 in Kraft getreten und im März für mehr als drei Jahre verlängert worden. Passanten, Anwohner und Einzelhändler hatten über Lärm, Schmutz und Kriminalität geklagt.

Verstoß gegen Grundrechte

Die Verordnung greife in das Grundrecht derer ein, die Alkohol trinken und sich nichts zuschulden kommen ließen, sagte der Anwalt der Klägerin. Es sei ein Versuch, unliebsame Klientel zu verdrängen, um die Stadt etwa für Investoren interessanter zu machen, sagte seine Mandantin vor der Verhandlung. "Ich sehe es nicht ein, dass Menschen auf diese Art und Weise in Schubladen gesteckt werden", erklärte sie.

Alkoholverbote sind keine Seltenheit. In Teilen Bonns etwa gilt eine Regelung seit 2008. Der Konsum konnte laut Stadt so zwar unterbunden werden. "Die Szene hat sich dann allerdings in angrenzende Bereiche verlagert." Gerichte haben Verbote für Erfurt und Freiburg gekippt.

Ein Alkoholverbot in Göttingen war dagegen als rechtmäßig bestätigt worden. Die Stadt wendet das Verbot derzeit aber nicht an. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Mediensucht, Depressionen, HPV-Impfung

DAK baut Vorsorgeangebot in Kinder- und Jugendarztpraxen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung