Haftbefehl gegen Schönheitschirurgen aufgehoben

KEMPTEN (dpa). Der Haftbefehl gegen einen gesuchten Chirurgen, der ohne Zulassung in der Lindauer Bodenseeklinik des bekannten Schönheitschirurgen Werner Mang gearbeitet haben soll, ist aufgehoben worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Kempten am Montag mit.

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Nach dem Mann war wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gefahndet worden. Er war von Januar 2009 bis August 2010 in der Lindauer Klinik als Chirurg tätig und führte dort nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrfach Schönheitsoperationen durch.

Weil der Mann in Deutschland Ende 2008 auf seine Approbation verzichtet hatte, prüft die Staatsanwaltschaft, ob er überhaupt operieren durfte.

Zwar bestehe weiterhin Tatverdacht, allerdings trage dieser derzeit keinen Haftbefehl mehr. "Die Aufklärung des Gesamtsachverhalts wird weiter intensiv betrieben, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weitergehende Erklärungen wollten die Ermittler nicht abgeben.

15 Eingriffe "unter Aufsicht"

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass wegen dieses Falls auch gegen Mang selbst ermittelt wird - wegen des Verdachts der Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung.

Insgesamt geht es nach Ermittlerangaben um 274 Fälle. Es muss geprüft werden, ob Mang von diesen Operationen wusste.

In einer Presseerklärung hatte die Klinik erläutert, der Arzt habe bei der Bewerbung eine Schweizer Zulassung vorgelegt und mitgeteilt, dass er für Deutschland eine beschränkte Erlaubnis zur Operation unter Aufsicht habe.

Bevor er seine Operationszulassung als angestellter Arzt zurückerhielt, habe er in Lindau als Hospitant unter Aufsicht 15 Eingriffe erfolgreich durchgeführt.

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