Highlights 2007

Haut-Screening wird zur Kassen-Leistung

16. NOVEMBER 2007. Die Früherkennung von Hautkrebs wird Pflichtleistung der GKV. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Hausärzte sollen dabei eine wichtige Rolle spielen.

Veröffentlicht:

Ab dem 1. Juli 2008 können hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten und Praktiker Patienten ab 35 Jahren das Screening als GKV-Leistung anbieten. Voraussetzung dafür ist eine achtstündige Schulung, an dem der Arzt teilnehmen muss.

Damit soll eine flächendeckende Früherkennung gewährleistet werden. Der Hausarzt darf allerdings keine Diagnose stellen und muss bei einem Verdacht an einen Dermatologen überweisen. Nach fünf Jahren soll das Screening evaluiert werden. (bee)

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