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Bund-Länder-Beschluss

Keine Einigkeit beim Umgang mit Reisenden aus deutschen Hotspots

Bund und Länder versuchen ein einheitliches Vorgehen für den Umgang mit Touristen aus deutschen Corona-Hotspot-Gebieten zu vereinbaren – doch es gibt Abweichler.

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Blick auf den Starnberger See, ein beliebtes Urlaubsziel. Bund und Länder fordern die Bürger eindringlich auf, touristische Reisen in und aus den deutschen Corona-Hotspots zu unterlassen.

Blick auf den Starnberger See, ein beliebtes Urlaubsziel. Bund und Länder fordern die Bürger eindringlich auf, touristische Reisen in und aus den deutschen Corona-Hotspots zu unterlassen.

© Fotostand / Wagner / dpa

Berlin. Bund und Ländern ist es nur teilweise gelungen, sich auf eine einheitliche Strategie im Umgang mit COVID-19-Hotspots zu verständigen. Die Länder sollen, wie schon Mitte Juli vereinbart, lokale Beschränkungen dann erlassen, wenn innerhalb der letzten sieben Tage die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wird.

„Nicht erforderliche Mobilität“ solle spätestens dann begrenzt werden, wenn die Zahl weiter steigt und „es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten“, heißt es in einem Beschluss der Chefs von Bundeskanzleramt und Staats- und Senatskanzleien vom Mittwochabend.

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Keine unnötigen Reisen in und aus Hotspot-Gebieten

„Eindringlich“ werden darin Bürger aufgefordert, touristische Reisen in und aus diesen Hotspots zu unterlassen. Reisende aus diesen Gebieten dürften nur dann im Bundesgebiet etwa in Hotels übernachten, wenn sie über ein negatives Corona-Attest verfügen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Tests für Reisezwecke seien jedoch nur dann geboten, wenn die regionalen Testkapazitäten dies zulassen.

Fünf Länder haben zu dem Beschluss Protokollerklärungen abgegeben, die ein gemeinsames Vorgehen relativieren. Niedersachsen will „wegen der kurzfristigen Vorlage“ prüfen, ob man überhaupt den Beschluss mittragen kann. Thüringen erklärt, man betrachte allein die Einschätzung der Gesundheitsbehörden vor Ort als „Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete“.

Mecklenburg-Vorpommern wiederum sieht in dem Beschluss nur „Mindestanforderungen“ verbrieft und behält sich vor, weitergehenden Regelungen zur Quarantäne und zu Einreiseverboten zu treffen. Auch die Länder Berlin und Bremen geben Relativierungen zu Protokoll. (fst)

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