Notfall vor Düsseldorfer Krankenhaus

Klinik ruft Feuerwehr statt eigene Ärzte

Aufregung um ein Düsseldorfer Krankenhaus: Nachdem ein Mann unweit der Klinik zusammengebrochen ist, ruft ein alarmierter Mitarbeiter nicht die eigenen Ärzte, sondern die Feuerwehr. Der Mann stirbt.

Veröffentlicht:
Augusta-Krankenhaus in Düsseldorf: Ein dort zusammengebrochener Rentner musste vom Rettungsdienst betreut werden.

Augusta-Krankenhaus in Düsseldorf: Ein dort zusammengebrochener Rentner musste vom Rettungsdienst betreut werden.

© Matthias Balk / dpa

DÜSSELDORF. Kurz vor einem Düsseldorfer Krankenhaus ist ein 65 Jahre alter Mann in der Nacht zu Dienstag zusammengebrochen. Ein von einem Zeugen alarmierter Mitarbeiter der Klinik rief nicht die eigenen Ärzte zur Hilfe, sondern verständigte die Feuerwehr. Die brachte den Patienten dann in dasselbe Krankenhaus, wo er Stunden später starb. Die Klinik bedauerte den Fall, über den am Donnerstag der "Express" berichtete.

"Es wäre besser gewesen, einen diensthabenden Arzt zu informieren", hieß es in einer Erklärung der Leitung des katholischen Augusta-Krankenhauses. Gleichzeitig bescheinigte sie dem Mitarbeiter aber, er habe "korrekt und umsichtig gehandelt". "Nur die Einsatzwagen verfügen über das mobile Equipment für derartige Notfälle."

Ein Sprecher des Krankenhausträgers erläuterte, ein Arzt aus der Klinik hätte - sofern es sein Dienst erlaubt - nach dem Mann sehen können. Dies hätte der Arzt selbst entscheiden können. Der Mitarbeiter hätte das nicht von sich aus ausschließen dürfen. Das sei sein Versäumnis. Es sei intern jetzt nochmals deutlich gemacht worden, wer zu welchem Zeitpunkt in solche Abläufe eingebunden sein muss.

Rettungswagen innerhalb von sieben Minuten vor Ort

Allerdings sei der Rettungswagen der Feuerwehr innerhalb von sieben Minuten am Ort gewesen und habe den Patienten dann in das Krankenhaus gebracht.

"Bis in die frühen Morgenstunden unternahmen die Ärzte alle medizinisch notwendigen Maßnahmen, um das Leben des Patienten zu erhalten", betonte die Klinik in ihrer Stellungnahme. "Sein gesundheitlicher Zustand machte es jedoch - unabhängig vom gesamten Hergang - unmöglich, sein Leben zu retten."

Wie der "Express" berichtete, litt der Verstorbene an einem Lungenödem. Offenbar habe er bei dem Sturz vor der Klinik eine Gehirnblutung erlitten.

Nach Angaben der "Bild Zeitung" hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen und eine Obduktion der Leiche angeordnet. (dpa/ths)

Lesen Sie dazu auch: Wann Klinikärzte auf dem Bürgersteig Hilfe leisten müssen

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 27.04.201421:40 Uhr

Bloß keine Missverständnisse: Algorithmus

und nicht irgendwas zwischen Algen, "Tithonos" und Titoismus. MfG

Dr. Thomas Georg Schätzler 27.04.201421:27 Uhr

Klarer Algotithmus

Es gibt einen glasklaren Algorithmus und mein völliges Unverständnis für den multimedial unnötig demagogisch aufgebauschten Düsseldorfer Fall:

1. Notfall-Patienten a u f dem Klinikgelände und i n n e r h a l b der Klinikgebäude werden von Klinik-Ersthelfern geborgen, transportfähig gemacht und klinisch in den Funktionsräumen bzw. an Ort und Stelle versorgt.

2. A l l e s andere, was z. B. an öffentlichen Straßen und Plätzen auch direkt an der Klinik angrenzend passiert, kann und darf nur durch die dafür vorgesehenen p r ä k l i n i s c h e n Rettungskräfte und Notärzte versorgt werden bzw. geschieht bei leichteren Fällen durch ambulant tätige Vertragsärzte bzw. Notfallambulanzen.

Weitere Begründung auf: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/arzthaftung/article/859625/wann-klinikaerzte-buergersteig-hilfe-leisten-muessen.html

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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