Direkt zum Inhaltsbereich

Nichts gelernt - kann das eine Berufskrankheit sein?

Das Bundesverfassungsgericht muss klären, ob eine in der Schule erworbene Schwerbehinderung eine sogenannte Wie-Berufskrankheit ist.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Was passiert, wenn Legastheniker keine Hilfe bekommen? © belova / fotolia.com

Was passiert, wenn Legastheniker keine Hilfe bekommen? © belova / fotolia.com

© belova / fotolia.com

KASSEL. Die Frage, ob Schule krank machen kann, wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel schloss dies zwar nicht aus, es verwehrte aber einem Legastheniker eine Rente wegen psychischer Folgeschäden. Der Kläger will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen: Mehreren Hunderttausend Kindern werde nicht nur eine angemessene Förderung verweigert; falscher pädagogischer Umgang in der Schule mache sie zusätzlich systematisch krank.

Nach Schätzung des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) in Hannover sind von den beiden Lernstörungen jeweils etwa fünf Prozent aller Menschen betroffen. Davon seien bundesweit etwa 400 000 normal-intelligente Schulkinder. Abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern würden sie aber nicht systematisch und störungsgerecht gefördert. Bei etwa 40 Prozent der betroffenen Kinder seien psychische und seelische Krankheiten die Folge, sagte BVL-Sprecherin Annette Höinghaus. "Man kann sagen, dass daran die Schule schuld ist."

Genau dies machte mit seiner Klage ein heute 20-Jähriger aus Niedersachsen geltend. Er ist psychisch krank, daher zu 60 Prozent schwerbehindert und hat trotz überdurchschnittlicher Intelligenz keinen Schulabschluss. Der falsche Umgang der Schule mit Legasthenie und Dyskalkulie habe ihn zusätzlich "neurotisiert". Vor den Sozialgerichten verlangte er die Anerkennung seiner psychischen Erkrankung als sogenannte Wie-Berufskrankheit. Dies ist eine Krankheit, die noch nicht in die offizielle Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde, bei der das Gericht die Voraussetzungen hierfür aber als gegeben ansieht. Die Entschädigung ist Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung; dort sind auch Schüler beitragsfrei versichert.

Das BSG wies die Klage aus formalen Gründen ab. Voraussetzung für eine Wie-Berufskrankheit sei hier, dass Schule nicht nur im Einzelfall, sondern generell negativ auf eine Gruppe von Kindern einwirke. Einer gegenteiligen Feststellung des LSG Celle habe der Kläger nicht rechtlich wirksam widersprochen.

Az.: B 2 U 13/09 R

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Tab. 1: Stufentherapieschema zur verlaufsmodifizierenden Therapie der generalisierten Myasthenia gravis

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [6]

Generalisierte Myasthenia gravis

Krankheitssymptome und Therapielast wirksam lindern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Dr_Microbe / stock.adobe.com

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Fünf Jahre orale Therapie mit Risdiplam

Breite Anwendbarkeit bei 5q-assoziierter SMA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Abb. 1: Wirksamkeit in der klinischen Praxis von Brivaracetam über 12 Monate (alle Formen fokaler Anfälle)d

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Zusatzbehandlung fokaler Epilepsien

Effektivere Anfallskontrolle in der Kombinationstherapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: UCB Pharma GmbH, Monheim
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Tollwut-Impfung: Bei wem zahlt die Krankenkasse?

Lesetipps
Harnwegsinfekt bei einem Mann

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?