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Schlafmittel-Tragödie rüttelte vor 50 Jahren Deutschland wach

FRANKFURT AM MAIN (run). Unter dem Namen "K17" wurde 1954 von der Pharmafirma Grünenthal eine neuartige Substanz entwickelt. Im Oktober 1957 kam sie unter dem Handelsnamen Contergan als potentes, gut verträgliches Schlafmittel in den Handel - mit unabsehbaren schweren Folgen. Die Tragödie liefert auch den Stoff für einen ARD-Zweiteiler im November.

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Das Präparat mit dem Wirkstoff Thalidomid durfte rezeptfrei vertrieben werden. Es zeichnete sich durch eine hohe, beruhigende, den Schlaf fördernde Wirkung aus. Es schien besonders gut verträglich zu sein und bewirkte keine Abhängigkeit. Mit diesen Eigenschaften schien es nach damaligem Verständnis auch für Schwangere geeignet zu sein.

Tatsächlich entpuppte sich der Wirkstoff jedoch als extrem schädigend auf die Organentwicklung, wenn er zu Beginn der Schwangerschaft eingenommen wurde. Oft reichte schon die Einnahme einer einzigen Tablette, um eine fatale Fehlentwicklung auszulösen. In vielen Familien kam es dadurch in den kommenden Jahren zu einer Tragödie: Kinder kamen zur Welt ohne Arme, ohne Beine, mit verkürzten Gliedmaßen und mit Missbildungen an Organen und Knochen.

Bis zur Marktrücknahme im Jahr 1961 waren allein in Deutschland etwa 5000 Kinder mit Behinderungen und Missbildungen geboren worden - bedingt durch die Einnahme von Thalidomid. Weltweit sind schätzungsweise 10 000 Kinder betroffen.

Es gab einen Prozess gegen Grünenthal, der neun Jahre dauerte. Das Verfahren wurde dann eingestellt. Das Unternehmen spendete 100 Millionen DM in eine Stiftung und die Bundesregierung legte dieselbe Summe dazu, so dass Betroffene eine kleine Rente bekommen. Juristisch ist die Contergan-Akte geschlossen. Medizinisch allerdings noch nicht.

So leben heute noch gut 2600 der so genannten Contergan-Kinder in Deutschland, sie sind inzwischen 45 bis 49 Jahre alt. Sie haben gelernt mit den Füßen in den Nacken zu greifen, sie können mit den Zehen Schreiben, Rauchen, Flaschen öffnen oder gar Stricken. Die verkürzten Arme hantieren geschickt mit Löffeln oder beim Schrauben. Bei vielen setzen aber inzwischen aufgrund der unphysiologischen Gelenkbeanspruchung massive Beschwerden ein - Spätfolgen, über die nur wenig bekannt ist.

"Früher konnte ich selbstverständlich mit den Füßen meine Haare waschen, das geht jetzt nicht mehr", sagt Margit Hudelmaier aus Allmendingen, die Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter. Einsparungen im Gesundheitswesen etwa bei krankengymnastischen Behandlungen treffen sie daher besonders.

Ganz weg von der Therapie-Bildfläche ist Thalidomid übrigens nicht: Der Wirkstoff wird weiter zur Behandlung bei Lepra verwendet sowie bei Kranken mit multiplem Myelom.



Der Film zu Contergan und den Folgen

Am 7. und 8. November 2007 sendet die ARD um 20.15 Uhr den Spielfilm "Contergan" - Eine einzige Tablette" (erster Teil) und "Der Prozess" (zweiter Teil). In der WDR-Produktion werden die Folgen und Ereignisse rund um das Schlafmittel Contergan geschildert, das nach seiner Markteinführung bei mehreren Tausend Babys zu schweren Fehlbildungen geführt hat und zum Gegenstand eines jahrelangen Rechtsstreits wurde. Im Mittelpunkt des Films steht die fiktionale Geschichte des Anwalts Paul Wegener (Benjamin Sadler), Vater einer contergangeschädigten Tochter. Gemeinsam mit Ärzten verfolgt er die Spur der Contergan-Einnahme und führt -als der Zusammenhang hergestellt ist - einen Prozess gegen das Pharmaunternehmen, das das Präparat auf den Markt gebracht hat. (run) 

Lesen Sie dazu auch: Pferdenärrin ohne Arme macht anderen Betroffenen Mut

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