Highlights 1998
Verwicklungen um die ICD-10
Hannover, 20. Januar 1998. Mit seiner Entscheidung, die neue ICD-10-Kodierliste nicht zu veröffentlichen verursacht Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer juristischen Komplikationen. Denn nach der Gesetzeslage sind alle Ärzte seit dem 1. Januar 1998 verpflichtet, ihre Diagnosen nach der ICD-10 zu verschlüsseln.
Die vorangegangene Version einer Kodierung, die von der Weltgesundheitsorganisation stammte, hatte zu Kritik und Spott geführt.
Beispielsweise gab es dort die Diagnose "Korkodilbiss". Den Ärzten war es aus Gründen des Datenschutzes jedoch nicht erlaubt, Diagnosen offen zu benennen.
Andererseits hatte Seehofer Sanktionen bei Nichtverschlüsselung mir dem 2. NOG abgeschafft.