Corona-Regelungen

Was gilt für Reisende aus COVID-19-Risikogebieten in den Herbstferien?

Reisen in Corona-Zeiten sind kompliziert. In den bevorstehenden Herbstferien stehen vor allem Urlauber in/aus Risikogebieten vor vielen Fragezeichen: Müssen sie in Quarantäne – selbst bei innerdeutschen Reisen? Ein Überblick.

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Die Lage in den Feriengebieten ist schwierig. Prinzipiell sind Gäste sehr willkommen, aber wenn sie aus Risikogebieten anreisen, würden viele sie doch lieber stoppen.

Die Lage in den Feriengebieten ist schwierig. Prinzipiell sind Gäste sehr willkommen, aber wenn sie aus Risikogebieten anreisen, würden viele sie doch lieber stoppen.

© Maria Vonotna / stock.adobe.com

Berlin. Die Herbstferien stehen vor der Tür, in einigen Bundesländern haben sie schon begonnen. In einer Zeit, die sonst von Reiselust und Fernweh geprägt ist, herrscht nun Unsicherheit – angesichts eines komplizierten Regelungsgeflechts zwischen den 16 Bundesländern. Aber was gilt nun wo bei Reisen im Inland? Und müssen Reisende aus Risikogebieten in Quarantäne?

Das Robert Koch-Institut weist aktuell die Städte Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen sowie den Landkreis Vechta in Niedersachsen als deutsche Risikogebiete aus. Zudem gelten auch die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg auf der Liste des RKI als Risikogebiete. Bei der Frage, ob ein Gebiet in einem Bundesland als Risikogebiet gilt, spielt die RKI-Bewertung eine wichtige Rolle.

  • In Schleswig-Holstein gelten derzeit die Städte Hamm und Remscheid sowie die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet, nicht aber der Landkreis Vechta.
  • Rheinland-Pfalz folgt bei der Einstufung der Risikogebiete vollständig der RKI-Bewertung.
  • Mecklenburg-Vorpommern hingegen weist zwar Hamm, Remscheid und Vechta, nicht aber die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet aus. Berlin wird bei der Risikobewertung als Ganzes betrachtet, wie eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums sagte.
  • Die Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Bremen weisen aktuell keine inländischen Risikogebiete aus.
  • Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und das Saarland richten sich bei der Ausweisung von inländischen Risikogebieten nach dem RKI. In diesen Bundesländern wird jedoch derzeit keine Quarantäne für Reisende aus inländischen Risikogebieten angeordnet. Es gelten aber Übernachtungsverbote für Hotel- und Pensionsgäste.

Wo dürfen Reisende aus Risikogebieten während der Herbstferien Urlaub machen?

Reisende aus den aktuell vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten müssen sich je nach Bundesland auf unterschiedliche Konsequenzen einstellen.

  • In Schleswig-Holstein müssen Menschen aus Hamm, Remscheid und den vier betroffenen Berliner Bezirken bei der Einreise in Quarantäne, nicht jedoch Bewohner aus Vechta.
  • In Rheinland-Pfalz müssen sich grundsätzlich alle Einreisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten in Quarantäne begeben.
  • In Mecklenburg-Vorpommern müssen hingegen Einreisende aus Hamm, Remscheid und Vechta in Quarantäne, nicht aber jene aus den vier Berliner Bezirken. Einreisebeschränkungen oder Quarantäne für Rückkehrer werden laut Gesundheitsministerium erst dann wirksam, wenn Berlin als Stadtstaat insgesamt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen aufweise. Nach jüngsten Berechnungen liegt der Durchschnittswert für Berlin unter 40.
  • In Berlin, Bremen und Niedersachsen gelten für Einreisende aus inländischen Risikogebieten derzeit keine besonderen Einschränkungen.
  • Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg oder ins Saarland reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten. Von dieser Regel gibt es jedoch je nach Bundesland verschiedene Ausnahmeregelungen. Oft reicht es aus, wenn man entweder versichert oder nachweist, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.

Kann ich mich in jedem Bundesland mit Quarantäne-Pflicht aus einer Quarantäne freitesten?

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Um die in Schleswig-Holstein vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne zu verkürzen, müssen Einreisende aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt zwei negative Corona-Tests vorlegen. Dabei gilt: Zwischen der Entnahme des Probenmaterials für die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen. Macht jemand einen Test vor der Einreise, dürfen zwischen Testergebnis und Einreise in Schleswig-Holstein nicht mehr als 48 Stunden verstreichen.

Zudem darf das Probenmaterial für mindestens eine der beiden Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein entnommen worden sein. Bis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarantänepflicht.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Corona-Landesverordnung besagt, dass Touristen aus Risikogebieten nur dann einreisen dürfen, „wenn ein ärztliches Zeugnis vorhanden ist, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen“. Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn eine weitere PCR-Testung nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz könnten Einreisende aus inländischen Risikogebieten die 14-tägige Quarantäne mit einem negativen Test und einem ärztlichen Attest verkürzen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen.

Was gilt, wenn ich als Bewohner eines Risikogebietes bereits eine Unterkunft gebucht habe? Bekomme ich dann mein Geld zurück?

Bei der Frage nach einer kostenlosen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an: Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich. „Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist“, so Degott. Das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.

Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift gibt. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist, erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses.

So argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Im Fall Schleswig-Holsteins kann ein Hotel weiterhin seine Leistung anbieten. Es stehe Urlaubern frei, trotz Corona-Verordnung anzureisen und die Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. „Dass das nicht Sinn des Urlaubs ist, ist unbestritten“, so der Verband.

Rein juristisch sei es Sache des Reisenden zu wissen, dass er in ein Risikogebiet fährt, der Reisende habe bei Nichtantritt die entsprechenden Kosten zu tragen. Natürlich stehe es jedem Hotelier offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu gewähren.

Was gilt für mich, wenn ich in einem Risikogebiet arbeite?

In Schleswig-Holstein gibt es von der Quarantänepflicht zahlreiche Ausnahmen für Berufstätige. Unter anderem gelten Ausnahmen für Personen, die Waren und Güter transportieren. Auch Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugzeugpersonal aus Risikogebieten muss nicht in Quarantäne. In Mecklenburg-Vorpommern sind Arbeitspendler oder Dienstreisende von den Restriktionen ausgenommen. In Rheinland-Pfalz muss unter anderem nicht in Quarantäne, wer täglich oder für bis zu fünf Tage aus beruflichen Gründen einreist.

Mehr Verwirrung als Vorbeugung?

Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann hält Schleswig-Holsteins Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus mehreren Berliner Bezirken und anderen deutschen Städten mit hohen Corona-Infektionszahlen für „überzogen“. In ihrem Land werde derzeit nicht an ein Übernachtungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Risikogebieten gedacht, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Entsprechende Regelungen innerhalb des Bundesgebietes seien aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung auch „praktisch nicht umsetz- oder gar kontrollierbar“, Generell empfiehlt die Sozialdemokratin, auf Reisen in den Herbstferien zu verzichten.

Unterdessen hat der FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Christian Lindner ein „bundesweites Regelwerk“ für den Kampf gegen die sich wieder stärker ausbreitende Corona-Pandemie verlangt. „Es ist zu einem unüberschaubaren Flickenteppich an Regelungen gekommen“, kritisierte er am Dienstag in Berlin. „Das ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nachvollziehbar, das ist auch nicht handhabbar. Diese gegenwärtige Politik von Bund und Ländern gefährdet die Akzeptanz von Corona-Maßnahmen insgesamt.“

Nötig sei eine regional differenzierte Antwort, die sich am örtlichen Infektionsgeschehen orientiere, sagte Lindner. „Aber die Maßnahmen, die daraus folgen, die müssen bundesweit vergleichbar sein.“ Die gegenwärtig innerhalb Deutschlands von manchen Ländern verhängten Reisebeschränkungen halte er „für bürokratisch und an vielen Stellen für nicht verhältnismäßig“, sagte Lindner.

Es müsse darum gehen, die wirklichen Gefährdungen zu beseitigen. „Wenn die Clubszene in Berlin-Mitte zu Super-Spreading-Events wird, dann muss man dagegen vorgehen. Aber wenn jemand in die angemietete Ferienwohnung irgendwo auf dem Land reisen will, um dann mit der Familie unter sich zu bleiben, dann geht davon doch keine Gefährdung aus.“ Hier sei „Differenzierung dringend nötig“, betonte Lindner. (dpa)

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