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Gemeinsamer Bundesausschuss

Qualitätsmanagement muss Kinderschutz beinhalten

Kinderschutz ist künftig Bestandteil des Qualitätsmanagements von Praxen und Kliniken, so der GBA.

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Berlin. Künftig sollen niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten, MVZ und Kliniken in ihrem Qualitätsmanagement (QM) Konzepte berücksichtigen und etablieren, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie hilfsbedürftigen Personen dienen. Ziel soll sein, möglichen Missbrauch oder Gewalt vorzubeugen, zu erkennen, darauf zu reagieren und zu verhindern, erklärt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag per Pressemitteilung. Der GBA hat die Qualitätsmanagement-Richtlinie entsprechend ergänzt.

Neben der Sensibilisierung des Teams für die oben genannte Thematik zählt der GBA beispielhaft einige mögliche, im QM zu verankernde Maßnahmen, auf, wie etwa: Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen, Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte. Besonders medizinische Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich, so der Gemeinsame Bundesausschuss, „gezielt mit Prävention und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen“.

Grenzüberschreitungen müssen erkannt werden

„Gerade medizinische Einrichtungen, sowohl Kliniken, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte als auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, haben ja eine besondere Rolle als Schutz- und Kompetenzort für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das bedeutet zum einen, dass institutionelle Strukturen und Abläufe so gestaltet sind, dass Grenzüberschreitungen erkannt, benannt und Maßnahmen ergriffen werden, diese zu stoppen beziehungsweise zu verhindern, damit diese Orte nicht etwa zu Tatorten werden“, erklärt Professor Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Im gleichen Atemzug hat der GBA geänderte Vorgaben für die Überprüfung der Umsetzung des QM in den Praxen beschlossen. Diese Überprüfung wird von KVen bislang stichprobenartig durchgeführt. Alle Praxen seien verpflichtet sich an den Erhebungen zu beteiligen, so der GBA. (ato)

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