Selbsttötungen

29 Prozent weniger Suizide seit 1990

In Deutschland sinkt die Zahl der Suizide in den letzten beiden Jahrzehnten. 73 Prozent aller Selbsttötungen entfallen dabei auf Menschen ab 45 Jahren.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Die Zahl der Selbsttötungen ist in Deutschland über die letzten beiden Jahrzehnte deutlich zurückgegangen. Schieden 1990 noch etwa 13.900 Menschen freiwillig aus dem Leben, waren es im Jahr 2012 rund 9.900. Dies entspricht einem Rückgang von rund 29 Prozent. Diese Daten hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung veröffentlicht.

Rund 73 Prozent aller Selbsttötungen entfallen auf Menschen ab 45 Jahre, während der Anteil der unter 25-Jährigen bei rund sechs Prozent liegt. "Der Rückgang der Suizidrate hat sich durch alle Altersgruppen vollzogen, am stärksten war er jedoch bei älteren Menschen ausgeprägt", berichtet Michael Mühlichen, Wissenschaftler am BiB.

Markante Unterschiede bei der Selbsttötung bestehen auch im Hinblick auf das Geschlecht: So sind etwa drei Viertel aller Selbstmörder männlich. Im Jahr 2012 nahmen sich rund 7.300 Männer das Leben, bei den Frauen waren es 2.600.

Mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es bei den Selbstmorden kaum noch Unterschiede zwischen Ost und West: "Lange Zeit lagen die Suizidraten in Ostdeutschland deutlich über dem Westniveau, und zwar sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen. Mittlerweile haben sie sich aber nahezu angeglichen", so Mühlichen weiter.

Unter allen Todesursachen spielen Selbstmorde ohnehin eine untergeordnete Rolle: Insgesamt geht nur rund ein Prozent aller jährlichen Sterbefälle auf Suizide zurück. (eb)

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Kommentare
Gerhard Leinz 27.02.201409:40 Uhr

Fahrlässige Einordnung- Untergeordnete Rolle??

Als Definitionspunkt für die "untergeordnete Rolle" ist die Gesamtzahl der Todesfälle angegegeben. Dies ist grob irreführend. Wie wäre es mit dem Definitionspunkt Verlorene Lebensjahre oder Verlorene Jahre als Beitragzahler für die Sozialversicherungssysteme??. Der gesunde Menschenverstand sagt: Die Einordnung als "untergeordnete Rolle" ist grob fahrlässig, insbesondere was die Brisanz des Ausfalles der Betroffenen als Beitragszahler anbelangt.

Gerhard Leinz
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Kiel

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