AMNOG schreibt Kostendämpfung mit alten Rezepten fort

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Die Schaffung der frühen Nutzenbewertung ist nur eines von vielen Instrumenten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungs-Gesetzes (AMNOG):

  • Der Apothekenrabatt je Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels wird von 1,75 auf 2,05 Euro in den Jahren 2011 und 2012 angehoben. Ab dem Folgejahr sollen der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Krankenkassen den Rabatt eigenständig aushandeln.
  • Das Volumen des Großhandelszuschlags für rezeptpflichtige Arzneimittel in GKV und PKV wird gesenkt. Dadurch soll der Großhandel rund 200 Millionen Euro zu Gunsten der Kassen einbüßen, 170 Millionen Euro davon für die GKV. Künftig erhält der Großhandel einen Festzuschlag von 70 Cent pro Packung sowie einen Zuschlag von 3,15 Prozent auf den Abgabepreis des Herstellers.
  • Ab 2011 dürfen Impfstoffhersteller keine höheren Preise als in anderen großen EU-Ländern fordern. Durch dieses Referenzpreissystem sollen die Kassen um 300 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
  • Künftig sollen für Zytostatika in Infusionen nur noch "marktgerechte Abrechnungspreise" vereinbart werden. Dadurch sollen die gesetzlichen Kassen um 100 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
  • Hersteller von Arzneimitteln und von Medizinprodukten können künftig Vertragspartner in Vereinbarungen zur Integrierten Versorgung sein. Das soll die Versorgung besser und zielgenauer machen.
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