AMNOG verpufft bei Impfstoffen

Hohe Impfquoten sieht die Bundesregierung sicherlich gerne. Gleichzeitig will sie die Ausgaben dämpfen. Jetzt zeigt sich: Bei Impfstoffen spart die Regierung mit dem AMNOG kaum - dafür hat das Gesetz eine wahre Bürokratiewelle ausgelöst.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Diskussion über die Wirtschaftlichkeit von Impfstoffen wird die Impfbereitschaft in Praxen nicht fördern.

Die Diskussion über die Wirtschaftlichkeit von Impfstoffen wird die Impfbereitschaft in Praxen nicht fördern.

© Stephanie Eckgold / fotolia.com

BERLIN. 300 Millionen Euro wollte der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler bei Impfstoffen sparen. Und dies bei einem Markt, der bereits im Jahr 2010 um 15 Prozent auf rund eine Milliarde Euro geschrumpft ist.

Um dies zu erreichen, sollten auch Impfstoffe erstmals in Rabattverträge einbezogen werden. Kein Impfstoff, so die politische Vorgabe, sollte in Deutschland teurer sein als in vier mit Deutschland vergleichbaren EU-Staaten.

Daher trug der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) es den Impfstoffherstellern auf, selbst den impfstoffindividuellen Abschlag zu errechnen.

Dieser soll sich aus der Differenz zwischen dem Abgabepreis des Herstellers (ApU) in Deutschland und dem Referenzpreis in vier anderen EU-Staaten ermitteln.

Berechnungsparameter unklar

Nur: Wie wird dieser genau festgelegt? Maßgeblich soll dabei die Differenz zum europäischen Durchschnittspreis je Mengeneinheit sein, die sich aus den tatsächlich gültigen Abgabepreisen des Impfstoffherstellers "in den vier EU-Mitgliedstaaten mit den am nächsten kommenden Bruttonationaleinkommen, gewichtet nach den jeweiligen Umsätzen und Kaufkraftparitäten" ergibt.

Diese Vorgabe des Gesetzgebers hat eine beispiellose Bürokratiewelle bei Herstellern und Selbstverwaltung losgetreten. Eigentlich sollten schon seit 1. August 2011 die Hersteller dem GKV-Spitzenverband ihre selbst errechneten Preise übermitteln.

Allerdings: Bei der Umsetzung hat der Gesetzgeber viele Parameter ignoriert. Das fängt bei dem Streit darüber an, was der "tatsächlich gültige Abgabepreis" des Herstellers ist.

Denn der Abgabepreis, wie er hierzulande in der Lauertaxe veröffentlicht wird, unterliegt in vielen EU-Staaten Geheimhaltungspflichten. Der dort öffentlich zugängliche Listenpreis kann keine Basis zur Ermittlung des Referenzpreises sein.

Problem Geheimhaltungspflicht

Europäisches und nationales Vergaberecht verbieten es, einen Hersteller zur Offenbarung von Angebotspreisen zu zwingen. Nach derzeitigem Stand teilen die Hersteller dem GKV-Spitzenverband alle Preisinformationen mit, die öffentlich verfügbar sind.

Ob das die "tatsächlichen" Abgabepreise sind, wissen auch die Hersteller nicht, weil die Preise beispielsweise nach Ausschreibungen ermittelt werden, also Geheimhaltungspflichten unterliegen.

Das Chaos kam nicht überraschend. Denn ein vom Bundesgesundheitsministerium beim IGES-Institut und dem Lehrstuhl für Medizinmanagement von Professor Jürgen Wasem bestelltes Gutachten ergab, dass zwischen EU-Staaten "festgestellte Preisunterschiede sich nicht verallgemeinern lassen".

Allenfalls ergäben sich durch einen Vergleich "Anhaltspunkte für Wirtschaftlichkeitspotenziale". Das Problem ist in den Arztpraxen längst angekommen.

Gültig nicht bei Pflichtleistungen

Zur Verunsicherung hat vor allem beigetragen, dass nicht alle Hersteller ihre Preise auf Referenzpreisniveau gesenkt haben. Beispiel Bayern. Dort hat die KV in Rundschreiben die Ärzte informiert, auf welche Impfstoffe dies zutrifft.

Denn maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Impfstoffe ist, ob der Hersteller zum Referenzpreisniveau liefert. Und nur Impfstoffe dieser Hersteller können in Bayern auf Sprechstundenbedarf abgerechnet werden.

Ein weiteres Problem, das der Gesetzgeber nicht gesehen hat: Der Abschlag wird fällig für die Impfungen, die Teil des Pflicht-Leistungskatalogs der Kassen sind, für Impfungen auf Basis von Satzungsleistungen dagegen nicht.

Weil die ärztliche Dokumentation diese Unterscheidung nicht vornimmt, ist unklar, für welche Impfungen Abschläge gezahlt werden müssen.

Kassen hoffen auf praktikable Vorschläge

Für die Umsetzung sollen, so der GKV-Spitzenverband, "hoffentlich bis Ende 2011" praktikable Vorschläge vorliegen, sagte eine Sprecherin der "Ärzte Zeitung".

Das programmierte Scheitern der Sparvorgabe hat zur Konsequenz, dass der GKV-Spitzenverband bisher weit vom Einsparziel entfernt ist. Einen Verlierer gibt es aber schon jetzt: die Patienten.

In mehreren Regionen werden nur noch Impf-Pflichtleistungen über den Sprechstundenbedarf abgebildet. Die Verunsicherung schlägt sich offensichtlich in einer rückläufigen Impfbereitschaft nieder.

Nach Angaben von IMS Health lagen die GKV-Ausgaben für Grippe-Impfstoffe bis Ende Oktober 15 Prozent unter Vorjahresniveau.

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