Rabattvertrag

AOK scheitert mit Ausschreibung für Filgastrim

Kein Biosimilar-Hersteller ist an einem Rabattvertrag interessiert. Es mangelt an Aussichten auf mehr Marktanteil.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Der AOK-Bundesverband ist mit dem Versuch gescheitert, Rabattverträge für das Biosimilar Filgastrim abzuschließen. Bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist am 6. August hatte kein Hersteller ein Angebot abgegeben.

Bei chemischen Generika sind Rabattverträge inzwischen gang und gäbe.

Nach Berechnungen des Marktforschungsinstituts IMS Health sparen die Krankenkassen damit jährlich inzwischen 2,1 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Rabatt drückt damit den offiziellen Herstellerabgabepreis um 38 Prozent.

Im konventionellen Generikamarkt funktioniert das Rabattinstrument deshalb so effektiv, weil vor sechs Jahren eine grundsätzliche Substitutionspflicht für die Apotheken eingeführt worden ist.

Kreuzt der verordnende Arzt das Aut-idem-Kästchen (mit dem die Substitution untersagt wird) nicht an, so ist der Apotheker verpflichtet, ein rabattiertes Arzneimittel abzugeben.

Keine Substitutionsverpflichtung

Das führt dazu, dass ein Hersteller, der mit den Kassen Rabattverträge abschließt, auf Kosten seiner Wettbewerber Absatzzuwächse erzielt - in der Hoffnung, damit rabattbedingte Umsatzeinbußen kompensieren zu können.

Besonders wirksam ist dabei auch das Geschäft mit der Angst: dem Risiko, bei einer Ausschreibung den Absatzmarkt einer Kasse zu verlieren.

Dieser Mechanismus funktioniert bei Biosimilars gegenwärtig nicht, weil es die Substitutionsverpflichtung nicht gibt. Denn Biosimilars, die ein kompliziertes Neuzulassungs-Verfahren durchlaufen müssen gelten anders als chemisch definierte Wirkstoffe nicht als identisch - es sei denn, es handelt sich um Bioidenticals, die einen identischen Produktionsprozess absolvieren.

Bioidenticals gibt es derzeit nur als Epoetin alfa, Epoetin zeta, Filgastrim und Interferon beta 1b. Allerdings werden diese von Schwesterfirmen oder aufgrund von Lizenzverbindungen angeboten.

Junger Markt mit wenig Wirkstoffen

Aus Sicht der Generika-Industrie sind Rabattverträge der falsche Weg, den Wettbewerb zu intensivieren und den Markt für Biosimilars auszuweiten. Noch handelt es sich um einen sehr jungen Markt mit wenigen Wirkstoffen.

Erst in den nächsten Jahren läuft der Patentschutz etlicher biotechnologisch produzierter Arzneimittel ab, mit dem der Start in den Generika-Wettbewerb eröffnet wird. Das Berliner IGES-Institut hat bis 2020 ein Einsparpotenzial von 4,3 bis 11,7 Milliarden Euro errechnet.

Das erfordert allerdings erhebliche Investitionen in die Produktionstechnik und das Zulassungsverfahren. Ein zu früher Preisverfall für Biosimilars könnte das Signal setzen, Investitionen seien nicht lohnend.

Statt an der Preisschraube zu drehen, fordert Helmut Fabry, Vorstandssprecher der Hexal AG, alternative Instrumente, die die Marktdurchdringung mit Biosimilars erhöhen.

Beispielhaft weist er auf eine Prüfvereinbarung der KV Sachsen mit den Krankenkassen hin: Dort wird die Verordnung des Wachstumshormons Somatotropin nur in Höhe des Preises für das entsprechende Biosimilar als Praxisbesonderheit anerkannt.

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