Tabakentwöhnung
Rauchausstieg: Ärzte haben nun mehr Optionen auf Kasse
Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung haben nun Kassenpatienten mit einer schweren Tabakabhängigkeit. Ein entsprechender Beschluss des G-BA ist am Mittwoch in Kraft getreten.
Veröffentlicht:Berlin. Gesetzlich Versicherte, die unter einer schweren Tabakabhängigkeit leiden und an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen, können künftig unterstützend auch Arzneimittel erhalten. Verordnungsfähig werden Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin, da sie nachweislich helfen, rauchfrei zu werden. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am Mittwoch in Kraft getreten.
Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung haben Versicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit. Ausgehend von der Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom“ muss von der Ärztin oder dem Arzt noch der Schweregrad festgestellt werden.
Der Schweregrad kann mit Hilfe des Fagerströmtests für Zigarettenabhängigkeit (FTZA) beurteilt werden. Ab einem Punktwert von 6 ist von einer schweren Abhängigkeit auszugehen.
Von einer schweren Tabakabhängigkeit ist auch auszugehen, wenn den Versicherten ein Tabakverzicht trotz bestehender Risikokonstellationen wie COPD/Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht gelingt, so der G-BA. (eb)