Methodenbewertung

Abgeordnete betonen Willen zur Innovation

Unionspolitiker sind bei der Methodenbewertung auf Kompromisssuche.

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BERLIN. Eingebettet in das Implantateregister-Gesetz ist eine Reform der Methodenbewertung. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt an dieser Stelle aufs Tempo.

Dass ein Biomarker zur Detektion von Brustkrebs im Gemeinsamen Bundesausschuss sieben Jahre lang beraten wird, soll nicht wieder vorkommen. Mit dem Gesetz will Spahn die Beratungsfrist für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) auf zwei Jahre verkürzen. Dann sollen Entscheidungen fallen müssen.

Jetzt mischen sich die Gesundheitspolitiker der Unionsfraktion ein. Mit fünf Punkten wollen sie Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen. Das Prinzip der evidenzbasierten Medizin müsse auch weiterhin Grundlage für den Einsatz neuer Methoden in der Versorgung gesetzlich Versicherter sein, heißt es dazu in einem Arbeitspapier, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. „Die Evidenzbasierung darf aber nicht das Vehikel zur Verhinderung von Innovation werden“, umriss CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich am Freitag im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ die weitere Aufgabe des Bundestags im Gesetzesverfahren.

Weiter soll keine Fachaufsicht des Ministeriums vorgesehen werden. Eine Rechtsverordnung analog zur Arzneimittelnutzenverordnung soll die Einhaltung internationaler Standards der evidenzbasierten Medizin und der Gesundheitsökonomie sicherstellen. Außerdem soll der Beratungsprozess im GBA durch Kann-Vorschriften flexibilisiert, der Verfahrensabschluss durch genau festzulegende Fristen markiert werden. (af)

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