Finanzielle Hilfen

Ärzte fordern mehr Verbindlichkeit für den Corona-Rettungsschirm

Der binnen weniger Stunden zusammengezimmerte Rettungsschirm für die niedergelassenen Ärzte sorgt für Gesprächsstoff. Der Gesetzgeber müsse noch einmal ran, heißt es bei den Ärzteverbänden.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Wie sicher ist das Rettungspaket für Praxen? Ärztevertreter sehen zu viel Interpretationsspielraum für Kassen.

Wie sicher ist das Rettungspaket für Praxen? Ärztevertreter sehen zu viel Interpretationsspielraum für Kassen.

© Romolo Tavani / stock.adobe.com

Berlin. Aus der Ärzteschaft kommen Forderungen, die in der vergangenen Woche vom Bundestag in Rekordzeit verabschiedeten Regelungen zum Ausgleich von Einkommenseinbußen der Vertragsärzte infolge der Pandemie schnell gesetzlich klarzustellen und zu präzisieren. Als „nicht eindeutig“ und mit „offenbarem Interpretationsspielraum versehen“ hat der NAV-Virchowbund die entsprechenden Paragrafen im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz gegenüber der „Ärzte Zeitung“ eingeordnet.

Mit Blick auf politische Entscheidungen müssten der Ärzteschaft sachlich begründete Hinweise auf „Schwachstellen, Fehler und Nachbesserungsbedarf“ erlaubt sein, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist.

„Unverbindliche Kann-Regelung“

„Die versprochene Kompensation der Einnahmeausfälle entpuppt sich bei näherem Hinschauen als unverbindliche Kann-Regelung, und die Honorarverteilungsmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind sowohl zeitlich als auch inhaltlich mehr als unbestimmt“, monierte Reinhardt. Zudem könne es die „dringend erforderliche Intensivierung der telefonischen Kontaktaufnahme“ zwischen Arzt und Patient erst geben, wenn hier entsprechende Abrechnungsmöglichkeiten mit verbessertem Honorar und einer Gleichstellung mit Videokontakten geschaffen würden, sagte Reinhardt.

Der Gesetzestext hat für Unruhe gesorgt. Zeitweilig war man in mehreren Verbänden der Meinung, der Gesetzgeber wolle Verluste bei der extrabudgetären Vergütung lediglich bei den Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ausgleichen, also zum Beispiel bei über die Terminservicestelle aufgenommenen Neupatienten und bei in zusätzlichen offenen Sprechstunden behandelten Patienten. Das stieß auf Unverständnis, weil das TSVG erst am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist. Bei einem Bezug auf Vorjahresquartale wären Hilfen erst ab Mai dieses Jahres möglich gewesen.

KBV: „Verlassen uns auf Zusagen“

Am Wochenende berichtete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), ausgeglichen würden extrabudgetäre Vergütungen für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, für Heimbesuche und ambulante Operationen. Am Montag hat die KBV auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ klargestellt, dass das Gesetz sowohl den Ausgleich des Rückganges von TSVG-Leistungen als auch der anderen genannten extrabudgetären Leistungen vorsehe. „Der Gesetzestext ist leider recht kompliziert. Letztlich verlassen wir uns auf die Zusagen der Politik“, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl am Montag der „Ärzte Zeitung“.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte der „Ärzte Zeitung“ am Montag, dass sämtliche über die KVen abgerechneten extrabudgetären Leistungen herangezogen werden sollen, also sowohl die Vorsorgeuntersuchungen, Heimbesuche und ambulanten Operationen als auch die TSVG-Leistungen.

Tatsächlich ist der Gesetzestext dennoch nicht durchgehend verbindlich. „Mindert sich das Gesamthonorar eines vertragsärztlichen Leistungserbringers um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal (…) in Folge einer Pandemie (…), kann die Kassenärztliche Vereinigung eine befristete Ausgleichszahlung (…) leisten“, heißt es dort. Der Vorsitzende des NAV-Virchowbundes hat zudem angemerkt, dass weniger Vorsorgeuntersuchungen, U-Untersuchungen bei Kindern und Heimbesuche nicht nur die Fallzahlen, sondern auch die Fallwerte, die Leistungsmenge je Patient, in Mitleidenschaft zögen. Damit sinke das durchschnittliche Honorar pro Patient, was vom „Rettungsschirm“ mit berücksichtigt werden müsse.

Ärztevertreter rechnen mit Chaos

Der Gesetzgeber regelt zudem die Rettung von Praxen mit einem existenzgefährdenden Fallzahlrückgang. Hier soll die Garantie greifen, dass die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) in der vereinbarten Höhe ausgeschüttet werden soll. Ziel ist es, den Betrieb aller Praxen unabhängig vom Patientenaufkommen aufrecht zu erhalten. Das sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesverbänden der Kassen vorsehen. Bei den Ärztevertretern geht man davon aus, dass es an dieser Stelle ein unübersichtliches Chaos von 17 Regelwerken geben könnte. In MVZ-Kreisen heißt es, die Berechnungen dürften „unglaublich“ kompliziert werden. Größere Strukturen könnten benachteiligt werden.

Die Ärzteverbände gehen davon aus, dass die Krankenkassen im Gesetz Interpretationsspielraum zulasten der Vertragsärzte finden. Die Kassenseite wollte sich dazu am Montag nicht äußern.

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