Bayern

"Ärzte zufriedener mit Honorierung"

Guten Noten für den Honorarverteilungsmaßstab in Bayern gab es bei der Vertreterversammlung. Die Auszahlungsquoten sind hoch.

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MÜNCHEN. Seit dem Start des bayerischen Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) 2013 sind die Haus- und Fachärzte zufriedener mit der Honorierung ihrer Leistungen und beurteilen ihn deshalb positiv. Das berichtete der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Pedro Schmelz bei der Vertreterversammlung. Es gebe inzwischen weniger Honoraranträge und Widersprüche von Seiten der Ärzte.

Insgesamt werden nach aktueller Hochrechnung für 2016 etwa sechs Milliarden Euro für ärztliche Leistungen gezahlt. Ein Teil davon wird als Einzelleistungsvergütung (ELV) ausgeschüttet. Insbesondere betrifft das die Fachärzte, bei denen das für 2016 etwa 40 bis 44 Prozent sein dürften. Weitere 56 bis 60 Prozent laufen über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Dort gelten die durch Regelleistungsvolumen (RLV) sowie qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) definierten Obergrenzen.

Behandlungsfälle, die diese Obergrenzen überschreiten, werden aber ebenfalls meist vollständig erstattet. So wurden von 1/2013 bis 2/2016 die RLV-Fallwerte mit durchschnittlich 99,54 Prozent quotiert. Bei den QZV-Fallwerten waren es 98,66 Prozent. "De facto konnte jeder Fall wie mitgeteilt ausbezahlt werden", berichtete Schmelz.

Eine Verbesserung gab es zudem bei den Fallzahlsteigerungen. Bisher waren sie auf höchstens drei Prozent begrenzt. Daran gab es Kritik. Grund dafür sind Schwankungen während der Osterferientage. Seit 2015 gibt es allerdings Abhilfe: Die "Osterformel". Ergebnis: Für das Quartal 2/2016 wurde erstmals eine Fallzahlsteigerung von 4,5 Prozent pro Fachgruppe und 6,1 Prozent pro Arzt erlaubt.

Das fand positive Resonanz. Entsprechend wird für das Quartal 1/2017 nun ein Fallzahl-Plus von 4,4 Prozent pro Fachgruppe und 5,8 Prozent pro Arzt gestattet. (cmb)

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