Vor Bundestagsbeschluss

Ärztekammern bekräftigen Ablehnung der Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe

Suizidprävention vor -beihilfe – die Position ist bekannt. Mehrere Ärztekammern sehen sich kurz vor der Bundestagssitzung am Donnerstag dennoch veranlasst, sie noch einmal zu bekräftigen.

Veröffentlicht: | aktualisiert:

Berlin. Nachdem sich erst kürzlich die Bundesärztekammer kritisch zur laufenden Gesetzgebung in Sachen Sterbehilfe geäußert und vor übereilter Beschlussfassung gewarnt hat, legen mehrere Landesärztekammern nun nach.

In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme heißt es etwa aus Sachen, sämtliche derzeit vorliegende Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe würden „dem ethischen Anliegen einer Suizidprävention nicht gerecht“ und seien daher abzulehnen.

Der Bundestag will am kommenden Donnerstag (6. Juli) eine gesetzliche Regelung beschließen. Dazu liegen zwei Entwürfe vor: Der geeinte Entwurf der Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr (FDP) und der Grünen-Politikerin Renate Künast („Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung sowie zur Änderung weiterer Gesetze“). Sowie ein Entwurf des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci, der die Suizidbeihilfe strafrechtlich neufassen will.

Übereiltes parlamentarisches Verfahren?

Sachsens Ärztekammerpräsident Erik Bodendieck betont, gesetzlich dürfe nicht der Eindruck entstehen, Ärzte seien zur Suizidhilfe verpflichtet. Bodendieck: „Jede Ärztin, jeder Arzt kann und muss frei entscheiden, ob er Suizidhilfe leistet, oder nicht.“

Darüber hinaus müssten „zuerst die Suizidprävention, wie auch die Palliativ- und Hospizversorgung maßgeblich ausgebaut werden, bevor mit viel Geld und immensem bürokratischen Aufwand zusätzliche Strukturen für eine Suizidhilfe aufgestellt werden.“

Im Laufe des Tages bekundeten weitere Landsärztekammern ähnlich oder gleichlautend ihre Ablehnung der fraglichen Gesetzentwürfe. So moniert etwa Hessen, dass der Bundestag jetzt schon abstimmen wolle, bedeute „eine übereilte gesetzliche Regelung“, die „der komplexen Problematik nicht gerecht“ werde. Kammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski warnt, inhaltlich müssten die auf dem Tisch liegenden Vorschläge zunächst „dringend“ einer „seriösen Folgenabschätzung“ unterzogen werden.

Aus Nordrhein wird unterdessen die Forderung an die Berliner Parlamentarier laut, anstelle „einer übereilten Entscheidung einen Tag vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause ein Gesetz zur Suizidprävention auf den Weg zu bringen“. Auch für Kammerpräsident Rudolf Henke gilt es vor allem, „zu verhindern, dass in Zukunft Unterstützung beim Suizid leichter zugänglich (ist) als Angebote der Suizidprävention“. .(cw)

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Kommentare
Arno Günther 04.07.202318:18 Uhr

In unserem Grundgesetz steht, dass jeder das recht auf selbstbestimmtes leben Hat.
Das höchste Gericht hat entschieden, dass hierzu auch der Tod gehört.
Frage:
1. Wieviel jahre will man den noch Diskutieren um hier endlich zu potte zu
kommen.
2. wieso muss hier in deutschland aus allem eine eierlegende wollmilchsau
gemacht werden.
3. Wieso können/wollen Ärzte nicht verstehen, dass es menschen gibt, die
warum auch immer sterben wollen.

Oder haben die Herren und Damen in der Medizin einfach Angst, dass ihnen dann die patienten wegsterben und sie am hungertuch nagen müssen.

Hans Christoph antwortete am 04.07.202320:11 Uhr

hallo Herr Günter, danke wenigstens ein Beitrag von 83 Millionen Mitbürgern.
Verständnisfrage zu 1. was ist konkret unter zu potte kommen denn gemeint ? Was ist unter 2. wieso aus allem eine eierlegende Wollmilchsau gemacht wird ? 3. wieso "angeblich" Ärzte nicht verstehen, dass es Menschen gibt, die warum auch immer sterben wollen. Ärzte / Ärztinnen sind AUCH nur Menschen...
Solche grundlegenden Fragen sind doch auch nicht mit der Annahme die Herren und Damen in der Medizin hätten einfach Angst, dass ihnen dann DIE Patienten wegsterben, und sie am Hungertuch nagen müsssen, selbst NUR im Ansatz lösbar !!

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