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Altenheime in Sachsen werden stärker kontrolliert

DRESDEN (tt). Das sächsische Gesundheitsministerium will die Betreuung in Altenpflegeheimen stärker überwachen.

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Das von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter ermögliche eine effizientere Kontrolle, erläutert Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU).

Die zuständigen Behörden sollen die stationären Einrichtungen in der Regel durch unangemeldete Überwachungen prüfen. Das Gesetz soll außerdem ermöglichen, durch eine Kooperation zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen und den Aufsichtsbehörden die Prüfungen zu intensivieren und besser abzustimmen.

Anders als bisher müssen die Heime dem Bewohner auf Wunsch Einblicke in die ihn betreffenden Aufzeichnungen der Pflege-, Hilfe- oder Förderplanung gewähren.

"Die Selbstverantwortung und die Selbstbestimmung werden hierdurch gestärkt", hieß es im Ministerium. Auch behinderte und psychisch kranke Menschen sollen bei der Betreuung mehr Rechte bekommen, der Freistaat erfüllt damit eine Forderung der EU-Behindertenrechtskonvention.

Die neuen Regelungen des Gesetzentwurfs gelten nur für die stationäre Betreuung, nicht aber das betreute Wohnen und andere Betreuungsarten. "Die Einführung neuer Wohnformen soll damit wesentlich erleichtert werden", so Ministerin Clauß.

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