Am Ende des Tauziehens von GKV und KBV steht "ein zukunftsweisender Beschluss"

Der Erweiterte Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen hat die Weichen für die ärztlichen Honorare in 2010 gestellt: Herausgekommen ist ein Plus in Höhe von geschätzt 1,2 Milliarden Euro.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

Dr. Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstand GKV-Spitzenverband: "Für die Vergütung der einzelnen ärztlichen Leistung haben wir Preisstabilität erreicht."

Der Einigung über den Honorartopf der Ärzte in 2010 ging zunächst eine Serie von Dementis und Klarstellungen voraus: Zuerst hatte der GKV-Spitzenverband via Pressemitteilung vermeldet, Vertreter der Krankenkassen und der Ärzte hätten sich auf rund eine Milliarde Euro mehr Honorar für die Mediziner im kommenden Jahr geeinigt.

Kaum war die Stellungnahme über die Nachrichtenagenturen verbreitet, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihrerseits mit, die Verhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss würden noch andauern - wie hoch das Plus für die Ärzte 2010 ausfalle, sei noch nicht entschieden.

Dr. Andreas Köhler, KBV-Chef: "Wie sich der Zuwachs auf die einzelne Arztpraxis auswirkt, kann man noch nicht sagen."

Dann, am Mittwochnachmittag, herrschte endlich Klarheit: Die Vergütung für Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen der Ärzte steigt im kommenden Jahr morbiditätsbedingt um zwei Prozent im Vergleich zu 2009. Rechnet man die extrabudgetären Leistungen hinzu, ergibt sich insgesamt ein Plus für die Ärzte von 3,8 Prozent beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Euro.

Für KBV-Chef Dr. Andreas Köhler immerhin Grund, verhalten zu jubeln. "Es ist ein zukunftsweisender Beschluss - und da bin ich zufrieden", kommentierte er. Er sei ja bereits glücklich über die Tatsache, dass die Krankenkassen in Gestalt ihres Spitzenverbandes "erstmalig" anerkannt hätten, "dass in einer alternden Gesellschaft zwangsläufig eine höhere Behandlungsfrequenz erfolgt und dies auch einen ansteigenden Behandlungsbedarf bedeutet, für den zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssen."

Die KBV habe sich, anders als in der ersten Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands behauptet, sehr konstruktiv in den Verhandlungen verhalten. So hätten KBV, GKV und Schlichter immerhin einige aus Sicht der KBV wegweisende Beschlüsse fassen können:

  • Festlegung des Orientierungswertes (OW) im Regelfall: Dieser wurde für das Jahr 2010 auf 3,5048 Cent festgelegt. Wermutstropfen aus Sicht der KBV: Auf eine Anpassung des OW für 2010 aufgrund von Veränderungen der Investitions- und Betriebskosten der Praxen konnten sich die Verhandlungsparteien nicht verständigen. Über diesen Aspekt soll nun im Frühjahr 2010 erneut verhandelt werden.
  • Nicht vorhersehbarer Anstieg des Behandlungsbedarfs: Dieser Bedarf wird vom Bewertungsausschuss festgelegt. Dabei gilt: Ist das Maß für die Morbiditätsentwicklung bei einer Akuterkrankung um 25 Prozent höher als das Maß für alle Krankheiten, so gilt die Überschreitung als nicht vorhersehbarer Morbiditätsanstieg. Der daraus erwachsende Mehrbedarf an Leistungen wird dann zusätzlich vergütet. Ärztliche Leistungen bei Schweinegrippe sind von dem Verfahren ausgenommen und werden ohne weitere Festlegung von den Kassen zusätzlich als nicht vorhersehbarer Anstieg des Behandlungsbedarfs vergütet.
  • Angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen: Hier soll überprüft werden, ob die bundesweite Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung um 40 Millionen Euro ausreicht, um den Mehrbedarf abdecken zu können.

Keine Einigung konnten die Verhandlungsparteien über die von der KBV geforderten "Stützungsmaßnahmen" innerhalb des KV-Systems erzielen. Gewinner der letzten Honorarreform sollten danach auf einen Teil ihrer Zuwächse zugunsten bedürftiger KVen verzichten. Die Kassenseite schmetterte dieses Ansinnen jedoch ab. Argument: Der Gesundheitsfonds lasse eine solche Maßnahme nicht zu.

Auf Ablehnung der KBV wiederum stießen Pläne der Kassen für Zuschläge auf den Orientierungswert in Regionen mit wenigen Ärzten sowie Abschläge für Ärzte in überversorgten Gebieten. "Das ist der Tod der Praxen und der KVen", prophezeit Köhler. Berechnungen für die Ab- und Zuschläge könnten bürokratisch so aufwändig sein, dass die KVen damit komplett überfordert seien. Eine Arbeitsgruppe soll bis 2011 eine Lösung erarbeiten. Solange soll es nur Zuschläge in jenen Gebieten geben, in denen die Ärzte knapp sind.

Lesen Sie dazu auch: 1,2 Milliarden Euro mehr für Ärzte

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