Rechtstechnisch gesehen sind die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte GOÄ und GOZ Rechtsverordnungen der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Volkstümlich ausgedrückt heißt das: Viele Köche spucken in den Brei - und wie er nachher schmeckt, lässt sich kaum vorherbestimmen.

Derzeit befindet sich das Reformprojekt in einer frühen Vorbereitungsphase, über die allerdings schon seit Jahren gestritten wird. Ganz allmählich werden die Reformvorstellungen von Ärzten und privater Krankenversicherung sichtbar. Sie sind allerdings keine Verhandlungspartner im Sinne vertragsschließender Parteien, sondern zwei Seiten der Gesundheitslobby, die sich bei den politischen Instanzen durchzusetzen versuchen.

Schaltstelle für die Reform ist das Bundesgesundheitsministerium. Das wiederum muss aber nicht allein einen - ohnehin schwierigen - Kompromiss zwischen Ärzten und Privatversicherungen finden. In Sachen GOÄ stehen Entscheidungen des Gesundheitsministers unter dem Vorbehalt einer Zustimmung des Bundesinnen- und Bundesfinanzministers als Dienstherrn der Beamten und als Finanzier der Beihilfe.

Das gleiche Spiel - nur mit ungleich größerem Volumen - auf der Länderebene. Denn es sind die Heerscharen von Polizisten, Lehrern, Landes- und Kommunalbeamten, deren Beihilfeansprüche via GOÄ und GOZ definiert werden. Und es ist nicht bekannt, ob Länder-Innen- und -Finanzminister ein Faible für Ärzte und medizinische Innovation haben. (HL)

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