Epilepsie und Tumoren des Auges

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung wird erweitert

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist jetzt auch bei Tumoren des Auges sowie bei Epilepsie möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die ASV-Richtlinie entsprechend geändert.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für zwei weitere komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen konkretisiert: für zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) sowie für Tumoren des Auges. Zudem beschloss das Selbstverwaltungsgremium, 2024 für die allogene Stammzelltransplantation sowie für die Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und für die schweren Erkrankungen der Blutbildung ein ASV-Angebot zu erarbeiten.

Bei der ASV Epilepsie wurden unter anderem bei der Ernährungsberatung Konkretisierungen vorgenommen. Beim ASV-Angebot zu Tumoren des Auges bei Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr entschied der G-BA, auch therapeutische Sehhilfen als verordnungsfähige Hilfsmittel oder die optische Kohärenztomographie als diagnostisches Verfahren aufzunehmen. „Mit den heute in die ASV überführten Krankheitsbildern Epilepsie und Augentumoren hat der G-BA die Voraussetzung dafür geschaffen, dass nun bereits 23 sehr komplexe oder seltene Erkrankungen durch ASV-Teams behandelt werden können“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses ASV, im Anschluss an die Sitzung. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Impulspapier

Fachgesellschaft drängt auf eigenständiges digitales DMP Diabetes

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Dr_Microbe / stock.adobe.com

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Fünf Jahre orale Therapie mit Risdiplam

Breite Anwendbarkeit bei 5q-assoziierter SMA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Abb. 1: Mittlere Veränderung der BCVA zu verschiedenen Zeitpunkten (sekundärer Endpunkt)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Leichte Handhabung, korrekte Verabreichung

Aflibercept-Biosimilar in anwenderfreundlicher Fertigspritze

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: Was bringen Digitoxin und Vericiguat?

US-Analyse

Was Bewegung bei diesen sieben Krebsarten bringt

Lesetipps
Der Arzt bereitet die epidurale Injektion vor.

© karrastock / stock.adobe.com

Kontroverse um epidurale Injektionen

Spritzen an der Wirbelsäule: Welche Empfehlungen jetzt für die Praxis gelten