Apothekenabschlag: Kassen halten an Klage fest

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BERLIN (run). Die gesetzlichen Krankenkassen halten weiter die Absenkung des Apothekenabschlags von 2,30 Euro auf 1,75 Euro für nicht gerechtfertigt. Dieser reduzierte Betrag beruht auf einem Schiedsentscheid, gegen den der GKV-Spitzenverband allerdings Klage eingereicht hat.

Für Bewegung sorgt nun eine aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg. Das Gericht hat dem Antrag des Deutschen Apothekerverbands auf sofortige Vollstreckung des Schiedsspruchs in zweiter Instanz vorerst stattgegeben. Nun will der GKV Spitzenverband prüfen, wie die Rückzahlung der Differenzsumme - etwa 320 Millionen Euro - zeitnah und praktikabel erfolgen kann.

"An unserer grundsätzlich kritischen Haltung zum Schiedsspruch ändert die Entscheidung der Richter nichts, so Ann Marini, Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. "Wir sehen beim Schiedsspruch nach wie vor formale Fehler." Nach Ansicht der Kassen ist der Abschlag als Mengenrabatt für die GKV insgesamt zu werten. Darin die Kosten für die Umsetzung von Rabattverträgen einzelner Krankenkassen einzubringen, sei verkehrt. Daher werde der Spitzenverband auch an der Klage gegen den Schiedsspruch festhalten.

Nach Auffassung des LSG hat die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen den Schiedsspruch allerdings nur geringe Erfolgsaussichten, "so dass die sofortige Vollziehung anzuordnen war".

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