Arzneimittelgabe in Altenheimen oft fehlerhaft

KÖLN (iss). In Altenheimen kommt es bei jedem zweiten Bewohner innerhalb von zwei Monaten zu einem Fehler bei der Medikamentenverteilung. Das zeigt eine Untersuchung des Kölner Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE). Der mit Abstand häufigste Fehler ist die inkorrekte Tablettenteilung.

Veröffentlicht:

Die IGKE-Wissenschaftler hatten im Auftrag des Verblisterers 7x4Pharma über acht Wochen die Medikamentengabe in drei Altenheimen untersucht. Kontrolliert wurden dabei 48 512 orale Medikationen bei 196 Bewohnern. Bezogen auf die Gesamtzahl der Arzneimittel kam es in 1,3 Prozent der Fälle zu sogenannten Fehlwürfen, bezogen auf die bereitgestellten Tagesmedikationen waren es 7,3 Prozent.

In 49,1 Prozent der Fälle hatte das pharmazeutische Personal in den Heimen die Tabletten falsch geteilt. "Ob dadurch den Patienten ein medizinischer Nachteil entstanden wäre, wissen wir nicht", sagt der Kommissarische Leiter des IGKE Dr. Markus Lüngen. Während der Untersuchung wurden die Fehler sofort korrigiert, so dass kein Bewohner eine falsche Medikation erhielt.

In 22,0 Prozent der Fälle fehlte ein Arzneimittel, in 9,8 Prozent war ein Medikament zu viel und in 8,4 Prozent ein falscher Zeitpunkt der Einnahme vorgesehen. Nur ein einziges Mal wurde ein falsches Arzneimittel eingeordnet. "Wir haben ganz bewusst Altenheime mit Idealbedingungen ausgesucht, in denen pharmazeutisches Personal die Medikamentenverteilung vornimmt", sagt Lüngen.

Er geht davon aus, dass die Fehlerrate in anderen Pflegeheimen, in denen das nicht der Fall ist, höher ist. "Im ambulanten pflegerischen Bereich gibt es wahrscheinlich noch größere Probleme."

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar