Fachveranstaltung der Bundesärztekammer

BÄK-Präsident Reinhardt: Bei Klinikreform Fachkräftegewinnung beachten!

Mehr Spezialisierung in der stationären Versorgung könnte auch die Qualifikation des ärztlichen Nachwuchses verbessern, zeigt sich BÄK-Präsident Reinhardt überzeugt – aber nur, wenn die geplanten Leistungsaufträge medizinisch sinnvoll zugeschnitten seien.

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„Die Reform darf die ohnehin bestehenden Nachwuchsprobleme nicht verschärfen“: BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt (Archivbild).

„Die Reform darf die ohnehin bestehenden Nachwuchsprobleme nicht verschärfen“: BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt (Archivbild).

© Bernd von Jutrczenka / dpa / picture alliance

Berlin. Der Chef der Bundesärztekammer (BÄK) hat Bund und Länder aufgerufen, bei der geplanten Krankenhausreform auch mögliche Folgen für die Fachkräftegewinnung und die Mitarbeiterqualifizierung im Blick zu behalten.

Insbesondere die vorgesehene feingliedrigere Planungssystematik mit Leistungsgruppen könne sich direkt auf die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte auf dem Weg zur Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt auswirken, betonte Reinhardt bei einer Fachveranstaltung der Kammer am Mittwochabend in Berlin. Am Donnerstag wollen die Gesundheitsminister von Bund und Länder über Details der Leistungsgruppen beraten, anhand derer sich die künftige Krankenhausplanung in den Ländern orientieren soll.

Mehr Spezialisierung und Aufgabenteilung könnten auch die Qualifikation des ärztlichen Nachwuchses verbessern – „aber nur, wenn die Leistungsaufträge medizinisch sinnvoll zugeschnitten werden und ein starker Schwerpunkt auf die Kooperation von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen gelegt wird“, betonte der BÄK-Präsident. Bleibe dies unberücksichtigt, drohe die Reform die ohnehin bestehenden Nachwuchsprobleme in der Medizin zu verschärfen.

„Wichtig sind praxistaugliche Vorgaben“

Besonders wichtig seien daher „praxistaugliche Qualitätsvorgaben“. Diese müssten medizinisch gut begründet sein und dürften keine weiteren Bürokratielasten in den Kliniken verursachen. Patienten, aber auch die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern müssten sich dabei darauf verlassen können, dass der Versorgungsauftrag des Krankenhauses durch genügend Personal der richtigen Qualifikationsstufe abgesichert sei, so Reinhardt. Für Festlegung und Umsetzung der dafür nötigen Erfordernisse beim ärztlichen Personal seien die Ärztekammern die richtigen Ansprechpartner.

Eine wie auch immer geartete Krankenhausreform müsse auch die ambulante Versorgung in den Blick nehmen, so Reinhardt weiter. Die Regierungskommission habe in ihrer Stellungnahme anerkannt, dass eine nachhaltige Reform auch die Auswirkungen auf die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einbeziehen und auf eine stärkere Kooperation hinwirken müsse.

Die Kommission habe dazu erste, aber bis dato nur skizzenhafte Vorschläge erarbeitet. Hier bedürfe es des Nachschliffs, bei dem sich auch die BÄK einbringen wolle, kündigte Reinhardt an. (hom)

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