BÄK: Schutz der Patienten vor Fehlern ist gewährleistet

BERLIN (sun). Die Bundesärztekammer (BÄK) ist der Ansicht, dass ein Patientenrechtegesetz nur wenig zusätzlichen Nutzen für Patienten bringen würde. Bereits jetzt hätten Patienten mit Schlichtungsstellen als Anlaufstelle eine gute Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen.

Veröffentlicht:

"Wir Ärztinnen und Ärzte reden nicht nur über Patientenrechte, wir verwirklichen sie auch", sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, anlässlich der Vorstellung der Behandlungsfehler-Statistik in Berlin. "Wenn Patienten meinen, sie wären falsch behandelt worden, dann haben sie das Recht, das überprüfen zu lassen - ohne Wenn und Aber", so Crusius. Ein Patientenrechtegesetz würde daran nicht viel ändern.

Die Statistik der Behandlungsfehler belege, dass Schlichtungsstellen bei Ärzten und Patienten mittlerweile gleichermaßen anerkannt seien. 7 424 Anträge seien 2009 bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bearbeitet worden. Bei 24 Prozent der Patienten konnten Schäden tatsächlich in einen kausalen Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler gestellt werden. Zu den häufigsten Diagnosen, bei denen Behandlungsvorwürfe laut wurden, gehörten Hüft- und Kniegelenksarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Ärzte sollten Patienten über Risiken und Nebenwirkungen von Behandlungen informieren, sagte Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern. Ein Erfolg sei nicht immer garantiert.

Lesen Sie dazu auch: Zu viel Geduld kann auch ein Fehler sein

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neue Wege der Zusammenarbeit

HÄPPI startet auch in Rheinland-Pfalz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Lesetipps
Dass es in der Medizin zwischen Männern und Frauen relevante Unterschiede gibt, ist schon länger bekannt. Dennoch werden immer noch insbesondere Frauen häufig schlecht versorgt, weil beispielsweise beim Herzinfarkt frauentypische Symptome nicht richtig gedeutet werden.

© zagandesign / stock.adobe.com

Stärkere Verankerung im Studium

Gendermedizin: Vorbehalte in der Ärzteschaft gibt es immer noch

Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick