BÄK: Schutz der Patienten vor Fehlern ist gewährleistet

BERLIN (sun). Die Bundesärztekammer (BÄK) ist der Ansicht, dass ein Patientenrechtegesetz nur wenig zusätzlichen Nutzen für Patienten bringen würde. Bereits jetzt hätten Patienten mit Schlichtungsstellen als Anlaufstelle eine gute Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen.

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"Wir Ärztinnen und Ärzte reden nicht nur über Patientenrechte, wir verwirklichen sie auch", sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, anlässlich der Vorstellung der Behandlungsfehler-Statistik in Berlin. "Wenn Patienten meinen, sie wären falsch behandelt worden, dann haben sie das Recht, das überprüfen zu lassen - ohne Wenn und Aber", so Crusius. Ein Patientenrechtegesetz würde daran nicht viel ändern.

Die Statistik der Behandlungsfehler belege, dass Schlichtungsstellen bei Ärzten und Patienten mittlerweile gleichermaßen anerkannt seien. 7 424 Anträge seien 2009 bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bearbeitet worden. Bei 24 Prozent der Patienten konnten Schäden tatsächlich in einen kausalen Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler gestellt werden. Zu den häufigsten Diagnosen, bei denen Behandlungsvorwürfe laut wurden, gehörten Hüft- und Kniegelenksarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Ärzte sollten Patienten über Risiken und Nebenwirkungen von Behandlungen informieren, sagte Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern. Ein Erfolg sei nicht immer garantiert.

Lesen Sie dazu auch: Zu viel Geduld kann auch ein Fehler sein

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