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Psychotherapeuten

BÄK fordert Korrekturen an Gesetzentwurf

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BERLIN. Die Bundesärztekammer sowie neun weitere Berufsverbände und Fachgesellschaften haben anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung im Bundestag, ihre Kernpositionen formuliert. Aus der Berufsbezeichnung von Heilberufen müsse klar hervorgehen, welcher Grundberuf erlernt wurde.

Die im Gesetzentwurf gewählte Lösung „Psychotherapeut“ gewährleiste dies nicht. Die Initiatoren des Papiers schlagen daher einheitlich die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ vor.

Weiterhin monieren die BÄK sowie die weiteren Unterzeichner, dass die künftigen Studenten anders als Medizinstudierende kein Praktisches Jahr durchlaufen sollen. Auf dieser Basis sollte die Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde nicht erteilt werden, heißt es in dem Papier. Stattdessen sollten die Studierenden – analog zu den Voraussetzungen der ärztlichen Approbation – ein 12-monatiges klinisches Praktikum durchlaufen.

Weiterhin gefordert wird, die vorgesehene staatliche Prüfung um eine standardisierte und zentralisierte schriftliche Prüfung zur Wissensabfrage zu ergänzen. Dies ermögliche im Interesse der Patientenversorgung eine einheitliche hohe Qualifikation.

Komplett aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden sollte die Möglichkeit für künftige Psychotherapeuten, gutachterliche Aufgaben zu Fragen der Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit bei psychischen Störungen wahrzunehmen. Dies setze einen klinischen Erfahrungshintergrund von Krankheitsverläufen voraus, heißt es. (fst)

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