BKK-Wahltarif gestattet Privatbehandlung

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FRANKFURT/MAIN(ine). In Hessen können sich BKK-Versicherte über einen Wahltarif als Privatpatienten behandeln lassen. Wie die KV in Frankfurt/Main mitteilt, ist der Wahltarif "BKK Arztprivat" ein bundesweit geltender Tarif zur Kostenerstattung für ambulante Leistungen.

Vertragspartner sind der BKK Landesverband Nord und die AG Vertragskoordinierung der KVen und der KBV. Die Abrechnung erfolgt zentral über die Abrechnungsstelle der KV Mecklenburg-Vorpommern. Die ärztlichen Leistungen werden mit einem bis zu 1,4-fachen Steigerungssatz nach GOÄ vergütet.

Infos: www.kbv.de

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