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Im Vorfeld des G-BA-Beschlusses

BKK lobt: Telefon-AU verhindert Ansteckungen

Der dauerhaften Einführung der Telefon-AU sehen die Betriebskrankenkassen gelassen entgegen. Der Dachverband spricht sogar von einer effektiven Lösung.

Veröffentlicht:

Berlin. Ab dem 7. Dezember wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss fassen, die telefonische Krankschreibung dauerhaft einzuführen. Der BKK Dachverband begrüßte am Freitag ausdrücklich diesen Schritt.

„Die aktuelle Überlastung der Arztpraxen aufgrund von Erkältungskrankheiten, plus COVID-19, plus Grippe, erfordert eine effektive Lösung. Darum ist es erfreulich, dass eine Lösung gefunden wurde, die sich in der Pandemie bewährt hat und die auch schnell umsetzbar ist“, sagte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes. Die Telefon-AU verhindere potenzielle Ansteckungen auf dem Weg zum Arzt oder im Wartezimmer und schütze damit die Gesundheit der Bevölkerung.

Der G-BA wird am kommenden Donnerstag die AU-Richtlinie ändern und, wie vom Gesetzgeber beauftragt, die Voraussetzungen für die dauerhafte Einführung der Telefon-AU deklinieren. Damit angesichts der aktuellen Infektionswellen das Instrument schnell von den Praxen genutzt werden kann, plant der G-BA, die neuen Regelungen ab dem Tag der Beschlussfassung wirken zu lassen. (juk)

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 01.12.202319:06 Uhr

Man sollte nicht vergessen: Eine ärztliche Bescheinigung ist jurístisch wie die Bescheinigung des Notars. Hier soll also der Arzt eine Krankheit bescheinigen.die ihm nur telephonisch mitgeteilt wurde. Da öffnen sich alle Möglichkeiten des Missbrauchs, für den Arzt ist das eine gefährliche Gratwanderung. Aaaaaaber ........

Es gibt eine viel bessere Lösung als eine Telefon-AU! Was halten Sie von folgender Lösung:
¦ Bei absehbar kurzfristiger Erkrankung kann sich der Arbeitnehmer für maximal 3 Werktage auch selbst krank melden, ohne dass es dazu einer ärztlichen Bescheinigung bedarf, begrenzt auf 3 Krankheitsfälle und insgesamt höchstens 6 Werktage pro Jahr.
¦ Bei jeder Erkrankung bis zu 6 Wochen wird für die ersten drei Krankheitstage keine Lohn-fortzahlung gezahlt. Bei länger andauernder Krankheit erhält der Arbeitnehmer auch für diese ersten drei Tage die volle Lohnfortzahlung.
¦ Fordert ein Arbeitgeber für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Tagen eine ärztliche Bescheini-gung, so ist dies keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, es hat der Arbeitgeber dafür die Kosten zu tragen.

Dr. Ulrike Hackenberg 01.12.202317:35 Uhr

Da es im Land Brandenburg als einzigem Bundesland eine sehr eingeschränkte Möglichkeit der Fernbehandlung gibt, wird die sozialrechtliche Möglichkeit der Telefon-AU berufsrechtlich nicht sinnvoll umsetzbar sein. Auch ein praxisbekannter Patient muss wegen einer Bagatellerkrankung trotzdem in die Arztpraxis kommen. Es ist schade, dass das medial nicht ausreichend kommuniziert wird und die Arztpraxen dann die Aufgabe haben werden, den anrufenden Patienten zu verkünden, dass sie trotzdem kommen müssen. Da ihr behandelnder Arzt im Land Brandenburg praktiziert. Patienten in Randgebieten des Landes Brandenburg könnten alternativ versuchen, sich einen neuen Arzt im benachbarten Bundesland zu suchen. Erst im März 2024 könne ggf. von der Vertretern der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg eine Anpassung der Brandenburger Berufsordnung an den bundesdeutschen Standard erfolgen; aber möglicherweise wird das auch abgelehnt werden.

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