Hausärzte fordern schnelle Einführung

Telefon-AU kommt: G-BA will am 7. Dezember Beschluss fassen

Die Telefon-AU kommt. Der Gemeinsame Bundesausschuss will am 7. Dezember einen entsprechenden Beschluss fassen - faktisch mit sofortiger Wirkung.

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AU auf Telefon

Krankschreibung nach telefonischer Anamnese: Die Voraussetzungen dafür muss der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen.

© Robert Schmiegelt/Geisler-Fotopress/picture alliance

Berlin. Angesichts steigender Infektionszahlen hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. Auf Drängen der KBV reagiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA): Er wird nächste Woche Regelungen zur Telefon-AU beschließen. Diese sollen dann zum 7. Dezember greifen, wie der G-BA der Ärzte Zeitung am Donnerstag mitteilte.

Der G-BA befasst sich am 7. Dezember mit der Änderung der AU-Richtlinie. Anlass ist der Auftrag aus dem Arzneimittel-Lieferengpass-Gesetz, die Bedingungen für die telefonische Krankschreibung von bekannten Patienten bei Erkrankungen festzulegen, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Bis spätestens Ende Januar 2024 sollte der Gemeinsame Bundesausschuss dazu Vorgaben machen. Die KBV hat sich nach eigenen Angaben dafür stark gemacht, den Sitzungstermin vorzuziehen.

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Zwar muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss als Rechtsaufsicht prüfen und dieser dann noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit für die Praxen nicht zu viel Zeit vergeht, wird der G-BA beschließen, dass die Änderungen rückwirkend ab dem Beschlusstag greifen.

Ansturm in Praxen

Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgabe), dass es nicht nachvollziehbar sei, dass die Telefon-AU noch nicht dauerhaft eingeführt wurde.

Die Hausärzte und ihre Praxisteams arbeiten laut Beier unter Hochdruck, um alle Patienten zu versorgen. Vielerorts werde es aber immer schwieriger, dem Ansturm gerecht zu werden. (juk/dpa)

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