Psychotherapeuten-Ausbildung
BMG-Entwurf bis Jahresmitte
BERLIN. Im Sommer will das Bundesgesundheitsministerium einen Arbeitsentwurf vorlegen, mit dem das Psychotherapeutengesetz und die Approbationsordnung geändert werden sollen. Damit solle dann die Direktausbildung umgesetzt werden, die der Psychotherapeutentag im November 2014 mit großer Mehrheit befürwortet hat, heißt es in der Antwort des BMG auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Birgit Wöllert.
Ungelöst ist bisher die Frage, wie eine "angemessene Vergütung" von Teilnehmern an der Psychotherapeuten-Ausbildung (PiA) geregelt werden kann. Denn nach der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist die praktische Tätigkeit ein Bestandteil der Erstausbildung zum Psychotherapeuten - anders als in der Assistenzzeit von Ärzten, die zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Approbation verfügen.
Aus diesem Grund lasse sich "ein Anspruch auf Vergütung der praktischen Tätigkeit während der Psychotherapeutenausbildung nicht herleiten", erläutert das BMG.Dieses Problem sei einer der Gründe für die Novelle der Psychotherapeutenausbildung.
Im Zuge der Reform könnte eine Direktausbildung "unmittelbar an den Schulabschluss anschließen und bei erfolgreicher Beendigung zur Approbation führen, mit der die Absolventen zu einer psychotherapeutischen Behandlung berechtigt wären", schreibt BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz. (fst)