Pflegekasse

BSG kippt Spruch der Schiedsstelle

Veröffentlicht:

Kassel. Für Pflegeheime dürfen Schiedsstellen nicht einen pauschalen Gewinnzuschlag festsetzen. Vielmehr müssen sie in jedem Einzelfall die vorgetragenen Kosten überprüfen und dann den Pflegesatz, einschließlich Gewinn- oder Risikozuschlag, im Vergleich mit anderen Einrichtungen festsetzen, wie kürzlich der Pflegesenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschied. Auf Klage der Pflegekassen kippte das BSG einen Schiedsspruch für 2015 und 2016 in NRW.

Nach gescheiterten Verhandlungen hatte die Schiedsstelle einen Gewinnzuschlag von vier Prozent festgesetzt. Doch „eine Gewinnmarge völlig losgelöst sowohl von den kalkulierten Gestehungskosten als auch von einem externen Vergleich festzusetzen, ist mit dem Gesetz unvereinbar“, urteilte das BSG. Zudem müsse die Schiedsstelle „stets eine Stellungnahme der Interessenvertretung der Heimbewohner/innen einholen“. Dies habe sie hier versäumt. (mwo)

Urteil des BSG:

Az.: B 3 P 1/18 R

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung