Bald Schluss mit der Verordnung geteilter Tabletten?

BERLIN (cw). Was geht Ärzte die neue Apothekenbetriebsordnung an? Im Prinzip erst einmal gar nichts. Doch bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern gibt es kritische Berührungspunkte: Die Rezeptierung halber Tabletten - dort bislang gängige Praxis - wird künftig ganz erheblich erschwert. Konflikte mit den heimversorgenden Apothekern sind vorprogrammiert.

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Denn mit der neuen Apothekenbetriebsordnung, die Ende März den Bundesrat passierte, hat der Gesetzgeber den Offizinbetreibern erstmals ausführliche Vorschriften zum "patientenindividuellen Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln" gemacht.

Unter anderem müssen sie in einem eigenen Qualitätsmanagementsystem festlegen, wann ausnahmsweise auch geteilte Tabletten verblistert oder gestellt werden dürfen.

Grundsätzlich, heißt es in der Gesetzesnovelle, "soll das nachträgliche Verändern des Fertigarzneimittels verhindert werden".

Zu den Ausnahmen gesellen sich verschärfende Bestimmungen hinzu: So etwa muss der verordnende Arzt die Verblisterung geteilter Tabletten schriftlich anfordern.

Zudem ist die Abgabe geteilter Tabletten vor dem Hintergrund fehlender Versorgungsalternativen zu begründen. Und schließlich muss die Stabilität des geteilten Produkts nachgewiesen sein.

Auf die Verordnung geteilter Tabletten verzichten?

Vor allem diese letzte Hürde dürfte im Alltag schier unüberwindlich werden, denn entsprechende Daten werden weder vom Hersteller erhoben, noch von den Zulassungsbehörden verlangt.

Der Verband der Patientenindividuellen Arzneimittelverblisterer (BPAV) ist deshalb der Ansicht, dass "die Zeiten der Zwischenlagerung geteilter Tablettenstücke beendet" sind.

Der Verband vertritt die Interessen der professionellen Blisterzentren, die schon seit geraumer Zeit kritisieren, dass geteilte Tabletten verordnet werden. Denn ihnen, die anders als die einzelnen Apotheker auf der Grundlage der Herstellerlaubnis nach Arzneimittelgesetz (AMG) arbeiten, ist die Neuverpackung geteilter Tabletten bereits heute strikt untersagt.

Künftig, so der BPAV weiter, werde das Teilen "nur dann pharmazeutisch korrekt möglich sein, wenn zur sofortigen Verwendung manuell geteilt und die Reststücke verworfen werden".

In der Praxis der Heimversorgung, wo die Verblisterung durch vertraglich gebundene Apotheker eine immer größere Rolle spielt, bedeutet die Neuregelung, dass Ärzte entweder auf die Verordnung geteilter Tabletten verzichten müssen - oder aber die Heime auf die Rationalisierungseffekte der Verblisterung.

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