Intensivpflege
Beatmung – BKK sieht Reform in Teilen positiv
Berlin. Die Betriebskrankenkassen teilen die Kritik an den im geplanten Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz enthaltenen Regelungen für eine bessere Intensivpflege nur bedingt. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass von den schätzungsweise 15 000 bis 30 000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt werden, etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten“, betonte Franz Knieps, Chef des BKK Dachverbandes, am Donnerstag.
Häufig unterbleibe jedoch der Versuch der Entwöhnung, da die Anreize zur Dauerbeatmung zu hoch und die zur Entwöhnung zu gering ausfielen. Auch werde in der ambulanten Betreuung nicht immer das notwendige Fachpersonal vorgehalten, dafür aber abgerechnet. Zuletzt hatten Fach- und Patientenverbände davor gewarnt, die Betreuungsmöglichkeiten für Beatmungspatienten zu beschneiden. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dürfe nicht ausgehebelt werden.
BKK-Chef Knieps betonte ebenfalls, an dieser Stelle müsse der Gesetzgeber noch nachbessern. Laut BKK ist die Zahl der Intensivpflegedienste allein zwischen Januar 2014 und Dezember 2016 um knapp 25 Prozent gestiegen. Das Bundesgesundheitsministerium will kommende Woche Verbände zur Reform anhören. Die Kosten für die Intensivpflege beliefen sich auf 15 000 bis 20 000 Euro pro Versicherten und Monat. Hochgerechnet seien dies bundesweit zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr.
Der weitaus größte Teil der Betroffenen Patienten wird von der Intensivstation nicht in ein Zentrum zur Beatmungsentwöhnung entlassen, sondern kommt direkt in die häusliche Umgebung zurück oder wird in außerklinische Intensivpflege-WGs verlegt. Diese Patienten haben derzeit wenig Chance auf eine erfolgversprechende Entwöhnung, weil nach der Entlassung niemand mehr systematisch prüft, ob Weaning eine reelle Option sein könnte. (hom)