Europäischer Protesttag
Behinderte fordern uneingeschränktes Wahlrecht
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Behinderten fordern die Behindertenbeauftragten mehr Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen. Gleiche Voraussetzungen bei der Gesundheitsversorgung haben Behinderte weiterhin nicht.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Ein uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderung hat anlässlich des diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Behinderten die Beauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, gefordert.
Es gehöre zur konsequenten Umsetzung der UN-Behintertenrechtskonvention dazu, dass Menschen mit Behinderung auch am politischen Leben teilnehmen. "Auch Menschen, die unter gerichtlicher Totalbetreuung stehen, haben das uneingeschränkte Recht, sich aktiv und passiv an Wahlen gleichberechtigt zu beteiligen", so Bentele.
Auch die Behindertenbeauftragten verschiedener Landesregierungen forderten eine stärkere politische Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung. So gebe es in den europäischen Nachbarländern wie Österreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien ein uneingeschränktes Wahlrecht für Behinderte.
Dies existiere in Deutschland nicht, da bislang all jene Menschen mit Behinderung von der Wahl ausgeschlossen seien, die gerichtlich komplett unter Betreuung gestellt wurden und in keinem einzigen Lebensbereich selbstständig entscheiden dürfen.
Positive Entwicklungen in Deutschland
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits 2009 ratifiziert hat, wird festgehalten, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte in der Gesellschaft haben, wie Menschen ohne Behinderung. In Deutschland gibt es bereits positive Entwicklungen bei der Inklusion in Schulen oder auch am Arbeitsmarkt.
In der Gesundheitsversorgung, Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention, herrscht seit Jahren Stillstand - gleiche Voraussetzungen bei Arztbesuchen oder in anderen Versorgungseinrichtungen haben Behinderte kaum.
Hier fehlt es oftmals an geeigneten Untersuchungsstühlen oder an barrierefreie Zugänge zu Praxisräumen. Laut dem Teilhabebericht der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2013 sind in etwa 15 bis 28 Prozent der Facharztpraxen und 22 Prozent der Hausarztpraxen rollstuhlgerechte Praxisräume vorhanden. (bee, mit Material von dpa)