Bei Vergütung und Fortbildung hat Agnes noch Nachholbedarf

Die Honorarregelungen für Versorgungsassistentinnen könnten sich als unzureichend erweisen, befürchtet eine Expertin.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Ein häufiger werdendes Bild: Eine Gemeindeschwester auf Hausbesuch bei Patienten - hier im Land Brandenburg.

Ein häufiger werdendes Bild: Eine Gemeindeschwester auf Hausbesuch bei Patienten - hier im Land Brandenburg.

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BERLIN/GREIFSWALD. Agnes und Co. sind seit einem halben Jahr Teil der Regelversorgung. Bei Vergütung und Fortbildung der Arzt-Assistentinnen sehen Experten noch Nachholbedarf. "Die Bedingungen zur Umsetzung in der Regelversorgung sind ein Kompromiss. Das muss man gründlich verfolgen", sagt die stellvertretende Projektleiterin von AGnES, Neeltje van den Berg von der Universität Greifswald im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Zweifel äußert die Wissenschaftlerin daran, ob Vergütung einerseits und Qualifizierung andererseits ausreichend sind. "Wenn sich das nicht rechnet für die Ärzte, dann machen sie es auch nicht", so van den Berg.

Für einen Agnes-Besuch gibt es 17 Euro

Die Universität Greifswald hatte im Rahmen der "arztentlastende, gemeindennahe, E-Healthgestützte, systemische Intervention"-Projekte - kurz AGnES - eine Vergütung von über 21 Euro zuzüglich Fahrkosten zur Kostendeckung berechnet. Die seit April gültigen EBM-Ziffern sehen dagegen 17 Euro für Hausbesuche in Privathaushalten und 12,50 für Hausbesuche in Pflegeheimen inklusive Fahrkosten vor.

Abstriche vom Original-AGnES-Konzept macht der Bundesmanteltarifvertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband auch bei der Qualifizierung. Während die modulare Fortbildung mehr als 600 Stunden umfassen würde, sind für die Regelversorgung maximal 220 Stunden vorgesehen. Die Fortbildungskonzepte, die Ärztekammern und Bildungseinrichtungen jetzt anbieten, sind nach Ansicht von Neeltje van den Berg nicht schlecht: "Die Frage ist aber, ob sie ausreichen für Hausbesuche, bei denen die Praxismitarbeiterinnen alleine beurteilen müssen, wie die gesundheitliche Situation des Patienten ist, welche Schritte notwendig sind und ob der Hausarzt informiert werden muss." Ihrer Meinung nach muss daher die Einführung der Modelle in die Regelversorgung begleitend evaluiert werden.

Dies ist prinzipiell auch zwischen KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart worden. Die Vertragspartner wollen dem Wortlaut nach bis 31. Dezember 2011 fortlaufend prüfen, "inwieweit die Gesundheitsversorgung durch eine Änderung oder Erweiterung dieser Leistungen (...) verbessert werden kann." Tatsächlich liegen ein halbes Jahr nach der Einführung jedoch noch keinerlei Daten bei der KBV vor.

Interesse an Agnes wächst - ein Beispiel ist Brandenburg

Anhaltspunkte, dass die Umsetzung zumindest der Menge nach funktioniert, gibt es in Brandenburg. Dort hat die KV Abrechnungsgenehmigungen für 18 Helferinnen sowie die beiden AGnES-Modellschwestern erteilt. Aus den sieben als unterversorgt geltenden Altkreisen verzeichnet sie 39 Interessensmeldungen, dazu weitere fünf aus nicht unterversorgten Gebieten.

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